Im Zuge der inneren Verdichtung Männedorfs wird die Bevölkerung langsam weiterwachsen. Das Bedürfnis nach Zugang zu Erholungsgebieten am Wasser steigt und zeigt sich in den letzten Jahren als klar zunehmend. Die nahe gelegene «Schützenhaab» erfreut sich zunehmender Beliebtheit und kann durch den Zukauf dieses Grundstücks mit rund 40 m Uferlinie entlastet werden. Die nach Südwesten gerichtete Bucht mit dem über ca. 20 m geführten knietiefen Zustieg zum See ist ein äusserst attraktiver Aufenthaltsort.
Aus den benachbarten Quartieren ist das Grundstück bequem zu Fuss oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Es stellt damit einen nahegelegenen direkten freien Zugang zum See dar.
Das Vorkaufsrecht für die Gemeinde
Das Grundstück liegt in der Freihaltezone und ist deshalb nicht bebaubar. Die Gemeinde und der Kanton haben gemäss dem Zürcher Planungs- und Baugesetz (PBG) für Grundstücke in der Freihaltezone ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ab der ihr vom Grundbuchamt mitgeteilten Handänderung haben sie drei Monate Zeit, ihr gesetzliches Vorkaufsrecht zu den Bedingungen des Kaufvertrags auszuüben.
Haltung des Gemeinderats
Der Gemeinderat bringt die Ausübung des Vorkaufsrechts an der nächsten Gemeindever- sammlung vom 24. Juni 2024 zur Abstimmung und empfiehlt, das Vorkaufsrecht innerhalb der Frist von drei Monaten auszuüben. Es besteht ein öffentliches Interesse, das Seeufer der Bevöl- kerung zugänglich zu machen. Deshalb liegt das Grundstück bereits in der Freihaltezone. Das Grundstück befindet sich ausserdem in unmittelbarer Nähe zur öffentlichen Grünanlage «Schützenhaab». Eine solche Chance zur Erweiterung des Seezugangs bietet sich nur ganz selten.
Kaufpreis
Der zu entrichtende Kaufpreis steht noch nicht abschliessend fest. Im Kaufvertrag wurde zwar eine Entschädigung von CHF 2.0 Mio. ausgewiesen. Diese hat jedoch nicht nur den Landwert, sondern auch nicht genauer umschriebene Architekturleistungen zum Gegenstand, welche die Verkäuferschaft für die Käuferschaft erbringen soll. Es ist davon auszugehen, dass der für das Grundstück effektiv vereinbarte Landwert bedeutend geringer ist als die volle Entschädigung.