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Kanton
13.04.2024

Zürcher Mietrecht absurd: sechs Zimmer für eine Person

Schöner Wohnen zu vorzüglichen Konditionen: In Zürich ist in Städtischen Liegenschaften einiges möglich. (Symbolbild) Bild: zVg
In der Stadt Zürich wohnt eine Witwe in einem städtischen Sechszimmer-Haus. Und das Mietrecht greift ins Leere.

Seit 2019 gilt in Zürich eine verschärfte Vermietungsverordnung, nach der die rund 10’000 Stadtwohnungen vor allem von Mietenden bewohnt werden sollen, die darauf angewiesen sind.

Maximal 5 Zimmer für 4 Personen - eigentlich

Unter anderem darf die Zahl der Bewohner die Zahl der Zimmer um höchstens eins unterschreiten. Das heisst, eine Vierpersonen-Familie darf höchstens in einer Fünfzimmer-Wohnung leben.

Bei rund 2700 Mietverhältnissen gelten die Verschärfungen als unbestritten. Nun wollte die Stadt sie aber auch bei vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossenen Verträgen durchsetzen. Dies schreiben die Zeitungen von «TA-Media».

Erfolgreiche Klagen

Doch rund 50 Mietende haben dagegen geklagt. Laut Stadt konnten alle Fälle «bereinigt» werden ausser zwei: Eine Frau, die allein ein Sechszimmerhaus bewohnt, und ein Mann, der zu viel verdient, um in einer Stadtwohnung zu leben, haben erfolgreich vor Obergericht geklagt.

Nun geht die Stadt vor Bundesgericht

Die beiden Urteile machen die Verordnung bei alten Verträgen praktisch ungültig. Weil die Stadt die Verschärfungen nicht durchsetzen kann, zieht sie nun vor Bundesgericht.

Thomas Renggli