Am 7. April 2021 setzte der Gemeinderat die Tempo-30- Zone gemäss Massnahmenplanung an der Hofenstrasse fest.
Mit der Einführung von Tempo 30 werden gleichzeitig die Werkträger Strom, Wasser, Abwasser und die öffentliche Beleuchtung punktuell ersetzt.
Für die Sanierung der Hofenstrasse (Glärnisch-/bis Alte Landstrasse) wurde ein Kredit von CHF 615'500 inkl. MwSt. bewilligt.
Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 GG, für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist.
Sachwerte sind gemäss § 5 VGG laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach-, oder Bauschäden auftreten.
In sachlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da – neben der Tempo-30-Massnahme, die für die Senkung der Lärmbelästigung notwendig ist – nur substanzerhaltende ordentliche Instandsetzungsmassnahmen getroffen werden.
In zeitlicher Hinsicht besteht ebenfalls kein erheblicher Entscheidungsspielraum. Die Aufwendungen sind in der Unterhaltsplanung für 2024 vorgesehen, entsprechend budgetiert und sollen nicht weiter aufgeschoben werden, da mit dem Sanierungsbedarf betreffend Lärmbelästigung Synergien genutzt werden können.
In örtlicher Hinsicht besteht kein Entscheidungsspielraum, da es sich um eine ortsgebundene Anlage handelt.