Die SP-Kantonsrätin und Regierungsratskandidatin Bettina Surber erinnerte im November die St. Galler Regierung daran, dass es im Fall des Leiters des Instituts für Supply-Chain Management der HSG St.Gallen viele offene Fragen gebe. Dies auch, weil eben dieser Professor von einem Hamburger Gericht im Herbst 2023 eine Busse für eine unwissenschaftliche Studie kassiert habe.
Bereits zuvor, am 5.Juni 2023, hatte die Regierung folgendes mitgeteilt: Es liegt ein Untersuchungsbericht zu den Vorkommnissen am St.Galler Institut für Supply-Chain Management vor und dem verantwortlichen Professor werde die Institutsleitung entzogen. Allerdings brauche es für den Abschluss des Administrativ-Verfahrens noch vertiefende Abklärungen.
Bettina Surber erinnert daran, was noch im Sommer 2023 gesagt worden war: «Anlässlich der Pressekonferenz hielt der zuständige Regierungspräsident Stefan Kölliker fest, dass der Untersuchungsbericht noch nicht veröffentlicht werden könne, da das Verfahren noch laufe und dem Professor das rechtliche Gehör gewährt werden müsse. Seither sind bereits über fünf Monate vergangen.»
Einblick in den Untersuchungsbericht gefordert
Bettina Surber forderte die Offenlegung des Berichts und verweist auf einen Entscheid des Bundesgerichts vom 2.August des letzten Jahres. Damals hatte das oberste Schweizer Gericht entschieden, dass im Fall des Universitätsspitals Zürich ein anonymisierter Untersuchungsbericht einem Journalisten vorgelegt werden muss, auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Für die betroffenen Mitarbeiter werden damit auch die «Aufsichtspflicht» und die «Persönlichkeitsrechte» nicht verletzt, schrieben die Richter.
Daraus folgert die SP-Politikerin: «Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird deutlich, dass ein Untersuchungsbericht bereits öffentlich zugänglich gemacht werden muss, selbst wenn intern noch Verfahren laufen. Es ist daher fraglich, ob der Untersuchungsbericht der Universität St.Gallen mit Verweis auf ein allfällig noch laufendes Verfahren unter Verschluss gehalten werden kann.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Frage: Wann wird der Untersuchungsbericht der Universität veröffentlicht?»
St.Galler Regierung legt Bericht nicht offen
In ihrer Antwort schreibt die St.Galler Regierung unter Führung des Erziehungsdirektors Stefan Kölliker, dass der Bericht nicht veröffentlicht wird, weder während des Verfahrens und auch nicht nach dem Abschluss.
Die Regierung habe den Untersuchungsbericht dem Professor zur Stellungnahme unterbreitet und dieser habe geantwortet. Was im Bericht und in der Antwort steht, bleibt der Öffentlichkeit verborgen, denn: «zum Zeitpunkt der Einreichung der Einfachen Anfrage war der Bericht Bestandteil eines laufenden Verfahrens und die Meinungsbildung der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Universität war bezüglich möglicher weiterer Schritte in diesem Verfahren noch nicht abgeschlossen.»
St.Gallen ist nicht Zürich
Der Verweis von Bettina Surber auf den Kanton Zürich gelte für St.Gallen nicht. «Anders als das Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich sieht das Öffentlichkeitsgesetz des Kantons St.Gallen eine grundsätzliche Ausnahme vom Recht auf Informationszugang für Informationen und Dokumente über die inhaltliche Bearbeitung von hängigen Geschäften vor (Art. 7 Abs. 1 OeffG).»
Die erwähnte Rechtsprechung sei deshalb für den Kanton St.Gallen von Vornherein nicht anwendbar, meldet die Regierung. Es könne nicht der Schluss gezogen werden, Dokumente und Informationen müssten auch im Kanton St.Gallen in hängigen Verfahren zugänglich gemacht werden, nur weil das in Zürich so sei.
Bericht bleibt geheim
Der Bericht bleibt aber nicht nur während des Verfahrens geheim, sondern auch nach dem Abschluss, schreibt die Regierung: «Im betreffenden Fall an der Universität St.Gallen sind inzwischen sowohl die Meinungsbildung in der Sache als auch das Verfahren formell abgeschlossen: Am 9. Januar 2024 informierte die Universität die Öffentlichkeit, dass eine Austrittsvereinbarung getroffen wurde und der ehemalige Leiter des ISCM-HSG die Universität St.Gallen auf Semesterende zum 31. Juli 2024 verlässt. Bis dahin ist der Professor freigestellt.»
Die Regierung schliesst ihre Antwort mit einer kleinen Hintertüre: «Eine Veröffentlichung des Untersuchungsberichts ist nicht vorgesehen. Gesuche um Einsichtnahme in den Bericht können nach dem Öffentlichkeitsgesetz gestellt werden. Allfällige Gesuche werden anhand der massgebenden Kriterien der St.Galler Gesetzgebung geprüft und beantwortet.»