Der Gemeinderat hat die neuen Entwürfe für die Bauordnung und den Zonenplan für eine zweite öffentliche Anhörung freigegeben. Ein erster Entwurf der revidierten Nut- zungsplanung wurde bereits Ende Jahr 2022 öffentlich aufgelegt. Es gingen damals zahlreiche Anträge aus der Bevölkerung ein, die vom Gemeinderat ausführlich geprüft wurden. Als Folge davon wurde die ursprüngliche Revisionsvorlage in wesentlichen Punkten angepasst und überarbeitet. Der Gemeinderat hat entschieden, eine zweite öffentliche Auflage durchzuführen.
Der Gemeinderat hat den Prozess zur Gesamtrevision der Ortsplanung im Jahr 2018 einge- leitet. Aufgrund der hohen Komplexität hat er im Vorfeld entschieden, die für die Ortsplanung ebenfalls wichtigen Themen " Überarbeitung Kernzonen mit Kernzonenplan" und "Revision kommunaler Verkehrsrichtplan" zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von separaten Ar- beitspaketen zu behandeln.
Eine wichtige Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung bildet das räumliche Entwick- lungsleitbild, welches anfangs 2020 vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Dieses enthält strategische Vorgaben und Leitlinien zu verschiedenen, für die räumliche Entwicklung der Gemeinde relevanten Themen. Mit der Nutzungsplanungsrevision werden nun die Inhalte des räumlichen Entwicklungsleitbildes konkret umgesetzt. Dabei sind die Vorgaben der über- geordneten Gesetzgebung und Richtplanung zu berücksichtigen.
Wichtige Themen in der aktuellen Revisionsvorlage sind eine moderate bauliche Entwicklung nach innen (Nachverdichtung), Anpassungen an die interkantonale Vereinbarung zur Harmo- nisierung der Baubegriffe IVHB, die Abgrenzung der Kernzonen ohne Kernzonenplan und die Unterstützung von preisgünstigem Wohnraum. Zusätzlich wurden Bestimmungen zur Förderung der Siedlungsökologie und der Anpassung an den Klimawandel sowie der nach- haltigen Siedlungserneuerung aufgenommen.