Das lokale Gewerbe sowie die Grossverteiler waren aufgefordert, die Wünsche für maximal vier Daten im Jahr 2024 anzumelden, an welchen das Personal in Verkaufsgeschäften an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden darf, ohne dass eine weitere Bewilligung erforderlich wäre.
Innerhalb der angesetzten Frist gingen zwei Datums-Wünsche ein, die vom Gemeinderat bewilligt werden konnten. Dabei handelt es sich um den 15. Dezember 2024 und den 22. Dezember 2024.