Der vom Statthalteramt Meilen zuvor bestätigte Entscheid des Gemeinderats, auf einen Antrag zur Einführung einer Tempo 30-Zone an der Bahnhofstrasse zu verzichten, wurde damit aufgehoben. Der Rekurrent hatte 2021 gefordert, dass aus Lärmschutz- und Verkehrssicherheitsgründen eine Tempo 30-Zone zu signalisieren sei.
Der Gemeinderat hatte diese Forderung aufgrund von vorhandenen Tempomessungen, Lärmerhebungen und einer Unfallauswertung abgelehnt. Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass der Gemeinderat in seinen Entscheid ungenügend dargelegt hat, inwiefern die Strassenlärmvorschriften eingehalten werden und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Abgelehnt hat das Verwaltungsgericht aber die Forderung nach einem verkehrstechnischen Gutachten mit zusätzlichen Verkehrsmessungen.
Der Gemeinderat akzeptiert das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundesgericht. Er wird den Entscheid des Verwaltungsgerichts vertieft analysieren und die zusätzlich geforderten Erhebungen durchführen, bevor er über die Sache neu entscheidet.