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Küsnacht
10.11.2023
10.11.2023 21:18 Uhr

Stellungnahme Gemeinderat zu Tempo 30 Schiedhaldenstrasse

Bild: myswitzerland.com
Der Kanton Zürich hat beschlossen, auf dem Abschnitt Schiedhaldenkreisel – Buckwiesrank Tempo 30 einzuführen. Der Gemeinderat lehnt die Einführung von Tempo 30 auf dieser Hauptverkehrsachse ab, verzichtet aber auf eine Beschwerde gegen den Entscheid.

Der Gemeinderat lehnt die Einführung von Tempo 30 auf dieser Hauptverkehrsachse ab verzichtet aber auf eine Beschwerde gegen den Entscheid, da er eine solche als praktisch aussichtslos erachtet.

Die Schiedhaldenstrasse in Küsnacht, welche dem Kanton Zürich gehört, ist zwischen dem Chuesenbach und dem Buckwiesrank in einem schadhaften Zustand. Der Kanton Zürich als Strasseneigentümer muss die Strasse sanieren. Da gegen das ursprüngliche Projekt, welches keine Temporeduktion vorsah, Einsprachen von Anwohnenden wegen mangelnder Lärmschutzmassnahmen eingingen, erstellte der Kanton ein Lärmgutachten. Dieses stellte fest, dass ohne Lärmmassnahmen praktisch auf dem gesamten Abschnitt die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Um den Strassenlärm zu reduzieren, setzte der Kanton deshalb auf dem Abschnitt Schiedhaldenstrasse – Buckwiesrank Tempo 30 fest. Die entsprechende Anordnung wurde am 12. Oktober amtlich publiziert.

Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 8. November mit der geplanten Temporeduktion befasst. Er lehnt diese ab, weil er negative Auswirkungen auf die Bevölkerung, das Gewerbe und den Verkehr befürchtet. "Der Gemeinderat anerkennt, dass Lärm für viele Menschen eine grosse Belastung ist. Auf Hauptverkehrsachsen ist Tempo 30 jedoch problematisch", sagt Claudio Durisch, Vorsteher Tiefbau und Sicherheit.

Um die Chancen einer Beschwerde gegen die Temporeduktion zu prüfen, hat der Gemeinderat eine juristische Beurteilung in Auftrag gegeben. Gemäss dieser sind die Erfolgsaussichten aber äusserst gering. Dies, weil die nationale Umweltschutzgesetzgebung und die Gerichtspraxis vorschreiben, dass Lärm in erster Linie an der Quelle, das heisst durch Geschwindigkeitsreduktionen und lärmarme Beläge bekämpft werden muss. Bevor nicht diese Massnahmen ergriffen wurden, sind Lärmschutzwände und/oder Schallschutzfenster keine zulässige Alternative. Der Gemeinderat verzichtet daher auf eine Beschwerde. Er fordert vom Kanton jedoch, dass dieser Massnahmen ergreift, um zu verhindern, dass aufgrund des neuen Verkehrsregimes Schleichverkehr entsteht.

 

Gemeinde Küsnacht/Goldküste24