Bei der weiblichen Genitalbeschneidung werden die äusseren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt. Die meisten Eingriffe erfolgen bei Mädchen im Alter zwischen 4 und 14 Jahren, häufig ohne Betäubung und unter unhygienischen Umständen.
Viele betroffene Mädchen und Frauen leiden ihr Leben lang an den gesundheitlichen und seelischen Folgen der Beschneidung. Einige sterben gar während des Eingriffs oder an dessen Folgen.
Schätzungen zufolge sind schweizweit rund 22'000 – im Kanton Zürich etwa 2'900 – Mädchen und Frauen betroffen oder gefährdet, wobei die meisten Eingriffe vor allem in verschiedenen afrikanischen Ländern sowie in einigen Ländern Asiens und im Nahen Osten erfolgen.
Schwere Menschenrechtsverletzung
Der Regierungsrat verurteilt diese Praxis scharf. Da es sich bei der weiblichen Genitalbeschneidung um eine schwere Menschenrechtsverletzung handelt, verbieten das internationale Recht, die Gesetzgebung der Schweiz und die allermeisten weiteren nationalen Gesetzgebungen diese Eingriffe.
2018 reichte die damalige Nationalrätin und heutige Regierungsrätin Natalie Rickli das Postulat mit dem Titel «Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen» im Nationalrat ein. In der Folge erstellte der Bundesrat einen Bericht, welcher einen schweizweiten Handlungsbedarf aufzeigte.
Anlaufstelle ab 2024
Um Betroffene, Gefährdete, Fachpersonen und Angehörige kostenlos zu unterstützen, wird im Kanton Zürich die Anlaufstelle zum Thema Genitalbeschneidung geschaffen. Diese wird gemäss Mitteilung der Gesundheitsdirektion im Januar 2024 den Betrieb aufnehmen und vom Stadtärztlichen Dienst der Stadt Zürich im zentral gelegenen Ambulatorium Kanonengasse betrieben werden.