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Zollikon
25.08.2023

Vorübergehende Verkehrsanordnung

Gegen diese Verfügung kann eine Neubeurteilung verlangt werden. (Symbolbild) Bild: zollikon.ch
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Bergstrasse 10, Zollikon, wird auf dem Feuerwehrparkplatz ab 22. August 2023 bis ca. 16. Februar 2024 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.
  • Weisse Zone, 3 Parkfelder Feuerwehrparkplatz, Halteverbot.
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.

Gemeinde Zollikon / Goldküste24