Wie die Zürichsee-Zeitung berichtet, führte ein erneuter Rekurs gegen den Bau der Einstellhalle zu deutlichen Verzögerungen. Statt der Einstellhalle ist nur eine Baugrube vorzufinden. Die Bevölkerung fragt sich, ob ein Baustopp verfügt worden sei. Eine Facebook-Gruppe spricht gar von einem dreimonatigen Baustopp.
Der Gemeindeschreiber, Didier Mayenzet schildert den Bauverlauf. Bis Ende Juni 2023 wurde die Baugrube realisiert. Der Baukran konnte letzte Woche erstellt werden. Nach der Sommerpause wird der Bau bis ins erste Quartal 2024 dauern, also bis November 2024 sollte das Gebäude fertigerstellt sein.
Rechtliche Auseinandersetzungen haben jedoch zur zeitlichen Verzögerung geführt. Eine Anwohnerin selbst hat einen Baustopp, beziehungsweise die Einstellung der Bauarbeiten beantragt. Sie scheiterte vor dem Baurekursgericht und auch in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgericht. Die Hauseigentümerin wehrt sich schon seit vielen Jahren gegen das Bauprojekt, teilweise sogar erfolgreich. Die Frage war, ob die Einstellhalle unterirdisch die Zonengrenze verletzt. Die Gemeinde überarbeitete das Projekt und reichte ein neues Baugesuch ein. Dieses wurde bewilligt.
Zweite Baueingabe verpasst
Doch das entging der Frau, die das Bauprojekt ablehnt, auch einer Mieterin entging es, dass neue Bauprofile gesteckt worden waren. Sie hätte es der Frau mitteilen sollen. Drei Jahre nach der Bewilligung wollte sie einen Baustopp erreichen, weil sie sonst vor vollendete Tatsachen gestellt würde.
Vor beiden Gerichten kam sie nicht durch, weil sie hätte bemerken müssen, dass die Baugespanne gewechselt haben, so das Verwaltungsgericht im Entscheid. Sie hätte viereinhalb Monate Zeit gehabt zwischen dem Ab- und Aufbau. Auch hätte die Beschwerdeführerin damit rechnen müssen, dass die Bauherrschaft ein neues Projekt einreicht. Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig und könnte vor Bundesgericht weitergezogen werden.