Ersatzwahl in die Synode der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023 – 2027.
Für den aus der Synode zurücktretenden Andreas Kopp ist ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2023 - 2027 zu wählen. Die Urnenwahl findet am 19. November 2023 statt. In Anwendung der § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 12. September 2023 Wahlvorschläge bei der politischen Gemeinde Meilen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat. Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der politischen Gemeinde Meilen erhältlich.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer 2. Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten auch für den 2. Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem 1. Wahlgang können bei der wahlleitenden Behörde gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Die politische Gemeinde Meilen erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.