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Schweiz
31.07.2023

Hier gibt es die neue E-Vignette

Ab dem 1. August gibts die neue E-Vignette zu kaufen. Bild: streetlife.ch
Ab 1. August kann man die E-Vignette online kaufen. Der Bund eröffnet dann den Webshop. Angeben muss man Nummernschild, Fahrzeugkategorie und Zulassungsland.

Ab Dienstag, dem 1. August, kann die elektronische Vignette über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gekauft werden. Sie ist dann bis Ende 2023 gültig. Den Webshop erreicht man über www.e-vignette.ch.

Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig

Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen – zum Beispiel, wer die Vignette kauft oder das Auto lenkt – sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann online bezahlt werden.

Die Daten werden auf einem Server in der Schweiz gespeichert und ausschliesslich für den Kauf der E-Vignette und zu Kontrollzwecken benötigt. Es findet kein Tracking von Fahrzeugen jeglicher Art statt, und es gibt keine Überwachung mittels GPS. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Freiwillig kann die Option «öffentlich einsehbar» im Via Portal gewählt werden

Das ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist hauptsächlich dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, etwa bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Für zusätzliche Funktionen können zudem freiwillig E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname sowie Adresse erfasst werden.

Ebenfalls ist ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.

Haltern von mehreren vignettenpflichtigen Fahrzeugen wird das Flottenmanagement erleichtert

Mittels einmaliger Registrierung auf dem ePortal des Bundes wird eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E-Vignetten freigeschaltet.

Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt an der Grenze durch Mitarbeiter des BAZG und im Inland durch die Kantonspolizei anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder.

Zwei Produkte – ein System

Die Klebe- und E-Vignette (ab 1. August 2023) werden nebeneinander existieren und sind grundsätzlich gleichberechtigt. Deshalb spricht man von einem «dualen System»:

  • Beide berechtigen Abgabepflichtige zur Nutzung der Schweizer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen)
  • Beide sind mit je einem Monat Vor- und Nachlauf für das jeweilige Kalenderjahr gültig (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres)
  • Beide kosten 40 Franken

Der grösste Unterschied zwischen den beiden Formen: Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft.

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