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Zumikon
26.07.2023
26.07.2023 10:35 Uhr

Nordwestliche Erweiterung nicht aktiv fördern

Zusätzliche Erweiterung des Dorfplatzes in Frage gestellt. (Symbolbild) Bild: local.ch
Hugo Rhiner, ehemaliger Bauvorstand Zumikon, schlägt eine zusätzliche Erweiterung des Dorfplatzes im Nordwesten vor. Die Gemeinde findet, dass die Nachteile überwiegen.

Herr Hugo Rhiner, ehemaliger Bauvorstand aus Zumikon, hat sich bereits einige Male an die Gemeindeverwaltung bzw. -behörden gewandt und sein Anliegen auch schon in öffentlichen Leserbriefen geäussert. Er schlägt eine zusätzliche Erweiterung des Dorfplatzes im Nordwesten vor, verbunden mit einer erweiterten Überdeckung der Gössikerstrasse auf dem Niveau zum Dorfplatz, zwischen der Nordfassade des Gemeinschaftszentrums und dem Areal Dorfplatz 13, das teilweise in die angestrebte Überdeckung miteinbezogen werden soll.

Bemühungen geschätzt und anerkannt

Herr Rhiner sieht die Vorteile der Überdeckung in der Erweiterung des Dorfplatzes, der aus seiner Sicht an diesem Aussichtspunkt gegen Westen und im Vorplatzbereich zum neuen Restaurant an Breite und Tiefe gewinnen würde. Zudem ist er der Meinung, dass der wenig attraktive Einschnitt der Gössikerstrasse zwischen den Nachbarbauten vor der Einmündung in die Dorfstrassenunterführung kaschiert und allfälliger Lärm aus der Dorfstrassenunterführung abgeschwächt werden könnte.

Auf ausdrücklichen Wunsch von Herr Rhiner hat sich der Gemeinderat noch einmal eingehend mit seinen Vorschlägen beschäftigt. Er schätzt und anerkennt die Bemühungen um eine Korrektur der teilweise unbefriedigenden, historisch bedingten Situation, ist jedoch zum Schluss gekommen, das Anliegen zurzeit nicht weiter zu verfolgen. Dies aus verschiedenen, nachfolgend erläuterten Gründen.

Einerseits erachtet der Gemeinderat das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die zusätzliche nordwestliche Erweiterung des Dorfplatzes als nicht vorteilhaft und die Einhausung der Gössikerstrasse wäre baulich aufwendig und teuer und stünde in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Gewinn an Oberfläche auf Dorfplatzniveau. Aufgrund des an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 durch den Souverän genehmigten Gestaltungsplans für das Areal Dorfplatz 13 müsste sich ein Erweiterungsprojekt des Dorfplatzes auf die Überdeckung des Strassenbereichs über der Gössikerstrasse beschränken, was deren Attraktivität weiter einschränken und das Kosten-Nutzen-Verhältnis weiter verschlechtern würde. Der Tunnelmund würde durch die Einhausung grösser und höher und gleichzeitig auch eine grössere, nicht erwünschte Sichtbarkeit erhalten. Der Anschluss der Einhausung an die Nordfassade des benachbarten Gemeinschaftszentrums (GZZ) wäre sehr komplex. Zum einen würde das vorgängig einen politisch aufwendigen Einigungs- und Genehmigungsprozess mit jeder einzelnen Stockwerkeigentümerschaft des GZZ erfordern, und zum anderen müssten die Fluchtwege im Inneren des GZZ völlig neu organisiert und aufwändig umgebaut werden, da die heutige Entfluchtung des GZZ direkt in die erweiterte Tunnelröhre führen würde, was feuerpolizeilich nicht zulässig wäre. Nicht zuletzt würde auch die stufenfreie bisherige Fussgänger- und Veloverbindung zu Juch und Leugrueb entfallen und müsste gemäss Herr Rhiners rudimentären Plänen durch eine Treppe ersetzt werden, was der Gemeinderat ebenfalls als nachteilig erachtet. Hinzu kommt, dass der aufwändige Planungsprozess unter Einbezug der Bevölkerung inzwischen mit der Projektierung nahezu abgeschlossen werden konnte, damit der Ausführungskredit im November 2023 zur Abstimmung kommen kann. Der jetzige Zeitpunkt wäre denkbar ungünstig, um das Projekt noch einmal durch eine massgebliche Komponente zu ergänzen.

Unter Einbezug aller Vor- und Nachteile überwiegen nach Einschätzung des Gemeinderats die Nachteile. Deshalb möchte der Gemeinderat die Idee einer zusätzlichen nordwestlichen Erweiterung des Dorfplatzes zurzeit nicht aktiv fördern. Er steht dem Anliegen aber auch nicht im Weg, wenn es durch Herr Rhiner in geeigneter Art und Weise separat in den politischen Prozess eingebracht wird.

Vision des neuen Dorfplatzes. Bild: zumikon.ch

Weitere Traktanden

Kommandofunktionen Feuerwehr Zumikon-Küsnachterberg

Die Kommandofunktionen bei der Feuerwehr Zumikon-Küsnachterberg sind ab 1. Januar 2024 neu zu besetzen, da Christoph Dettwyler per 31. Dezember 2023 als Kommandant aus der Feuerwehr austritt und auch der stellvertretende Kommandant Urs Sonderegger per Ende Jahr von seiner Funktion zurücktritt. Der langjährige Einsatz der beiden austretenden Mitglieder wird bestens verdankt. Auf Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat den bisherigen Fourier Thomas Uebersax zum neuen Kommandanten und Christian Fenner zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Der Gemeinderat wünscht den beiden für das verantwortungsvolle Amt viel Erfolg.

Erneuerung Fassade Dorfplatz 7,8 (Chinderhuus)

Die Fassade der Liegenschaft Dorfplatz 7/8 (u.a. Chinderhuus) ist in einem schlechten Zustand. Damit sie den Witterungseinflüssen weiterhin standhält und keine Schäden am Gebäude entstehen, muss die Fassade saniert werden. Der Gemeinderat hat das Projekt zur Sanierung der Fassade des Gebäudes Dorfplatz 7/8 genehmigt und den erforderlichen Kredit in der Höhe von CHF 50'000.00 bewilligt. Die Kosten sind im Budget 2023 enthalten.

Baugesuch Schöntal 5

Der Gemeinderat hat für den Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppel-Einfamilienhauses mit Pool und Tiefgarage im Schöntal 5, die Baubewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (Bauherrschaft IBC Innova Baumanagement + Consulting AG, Wilen b. Wil).

Baugesuch Strubenacher 3

Der Gemeinderat hat für den Teilabbruch des Anbaus am Primary Building und zur Verbreiterung der internen Zufahrtsstrasse sowie für die Änderung der Fahrtrichtungen am Strubenacher 3, die Baubewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (Stiftung für die Inter-Community School, Zürich).

Baugesuch Ringstrasse 1

Der Gemeinderat hat für den Ersatz der bestehenden Mauer im Garten an der Ringstrasse 1 die Baubewilligung unter gewissen Auflagen und Bedingungen erteilt (Bauherrschaft Irene Bischof, Zumikon).

Jugendförderung im Sportbereich.

Seit 2012 richtet die Gemeinde Zumikon finanzielle Beiträge für die Kinder- und Jugendförderung in Sportvereinen aus. Die Gemeindeversammlung hat hierzu im Mai 2013 einen jährlich wiederkehrenden Kredit von CHF 100'000.00 bewilligt. Die Kreditbewilligung erfolgte auf der Basis des vom Gemeinderat ausgearbeiteten Kinder- und Jugendförderungsreglements (KJFR). Die Verlängerung des gewährten Kredits wird im November 2023 der Gemeindeversammlung unterbreitet. Im Vorfeld der Behandlung dieses Geschäfts hat der Gemeinderat nun vorab das zugehörige Reglement überarbeiten lassen. Da sich das ursprüngliche Reglement grundsätzlich bewährt hat, wurden lediglich einzelne Begriffe und wenige Artikel angepasst, um bessere Klarheit zu schaffen und auf zwischenzeitliche Neuerungen und Änderungen zu reagieren. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Vereine haben sich nicht verändert. Das überarbeitete KJFR wurde vom Gemeinderat genehmigt und soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Kenntnisnahme KVG Revisionsbericht

Die BDO AG, Zürich, führte im Juni 2023 eine umfassende Revision über die ausbezahlten Prämienverbilligungen und Prämienübernahmen 2022 durch. Der Prüfbericht stellt der Gemeinde ein gutes Zeugnis aus. Es wurde eine Abweichung beim Verteilschlüssel zwischen den Bundes- und Kantonsbeiträgen festgestellt sowie ein minimaler Korrekturbetrag festgestellt. Die notwendigen Korrekturen wurden bereits vorgenommen. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen und verdankt die gute in den Abteilungen Gesellschaft und Finanzen geleistete Arbeit.

Personalrekrutierung und Personalselektion.

Der Begriff "Fachkräftemangel" ist in der Schweiz in aller Munde. Nach den Branchen Pflege/Gesundheit, Gastronomie und Sicherheit trifft es immer weitere Bereiche. Seit einiger Zeit spüren auch die öffentlichen Verwaltungen diesen Mangel; reduzierte Öffnungszeiten von einzelnen Verwaltungsabteilungen in verschiedenen Gemeinden sind die Folge davon. Seit diesem Frühjahr trifft der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal erstmals auch die Gemeinde Zumikon unmittelbar. Es muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Stellen wie bis anhin ohne weiteres mit geeigneten, erfahrenen Fachkräften wieder besetzt werden können; insbesondere bei Kaderstellen dürfte dies zukünftig sehr schwierig werden.

Die Gemeinde Zumikon hat verschiedene Überlegungen angestellt, mit welchen Massnahmen dieser Situation begegnet werden soll. Eine Möglichkeit ist es, für offene Stellen, von denen erwartet wird, dass sie besonders schwierig zu besetzen sind, zukünftig mit professionellen Rekrutierungsbüros zusammenzuarbeiten. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass diese Unterstützung je nach Situation hilfreich sein kann und hat daher für das Jahr 2023 einen Rahmenkredit für die externe Unterstützung in der Höhe von CHF 30'000.00 zu Lasten der Freien Limite des Gemeinderats bewilligt. Dieser Betrag soll auch für die nächsten Jahre ins Budget eingestellt werden. Externe Unterstützung wird aber nur dann angefragt, wenn eine Stelle effektiv als schwer besetzbar eingestuft wird.

Besoldungsanpassungen Gemeindepersonal

Der Gemeinderat hat im Grundsatz beschlossen, eine Summe von total maximal CHF 44'000.00 für Besoldungsanpassungen für das Jahr 2024 freizugeben. Damit sollen individuelle Lohnerhöhungen für Mitarbeitende ermöglicht werden, welche im laufenden Jahr eine gute oder sehr gute Leistung erbracht haben. Die festgelegte Summe entspricht knapp 0,7 % der Gesamtlohnsumme. Für die Gemeinde arbeiten aktuell rund 70 Personen; in der Sommersaison (Badi Juch) sind es sogar nahezu 90 Personen, davon ein grosser Anteil Teilzeitstellen. Dazu kommen noch die Mitarbeitenden der Schulverwaltung, der Bibliothek, der schulergänzenden Angebote sowie weiterer Bereiche (total nochmals ca. zwei Dutzend Personen).

Gemeinde Zumikon / Goldküste24