Mit dem feucht-warmen Wetter im Sommer kommt bald die Pilzsaison, die gewöhnlich zwischen August und Oktober ihren Höhepunkt erreicht. Doch auch vor der eigentlichen Hauptsaison sind in Wäldern und auf Wiesen Pilze zu finden. Um sich gegen unangenehme Überraschungen zu wappnen, sind beim Sammeln verschiedene Regeln zu beachten.
Kommunale Sammelverbote und Schonzeiten
Im Kanton St.Gallen ist das Sammeln von Pilzen kommunal geregelt. Je nach Gemeinde können also unterschiedliche Regeln und Einschränkungen gelten.
Im Linthgebiet verbieten Amden, Weesen, Schänis, Kaltbrunn, Gommiswald, Uznach und Eschenbach jeweils vom 1. bis 10. Tag jedes Monats das Sammeln von Pilzen. An den übrigen Tagen ist das Sammeln zwischen 8 Uhr und 20 Uhr gestattet. Organisiertes Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, die nicht derselben Familie angehören, ist hingegen verboten. Pro Person und Tag dürfen maximal 2 Kilogramm Pilze gesammelt werden.
Rapperswil-Jona, Schmerikon und Benken kennen keine derartigen Pilzvorschriften. Das heisst jedoch nicht automatisch, dass ein wahlloses Abpflücken von Pilzen in rauen Mengen angebracht ist.
Empfehlungen zum Pilze-Sammeln
Pilze tragen viel zum ökologischen Gleichgewicht bei und verdienen darum einen respektvollen Umgang.
Beim Sammeln im Wald sollte man schonend vorgehen, nichts beschädigen und keinen Abfall zurücklassen. Zum Sammeln eignen sich ausgewachsene, schöne Pilze; von zu jungen, alten oder gammligen Exemplaren sollte man die Finger lassen. Es sollten nur so viele Pilze gesammelt werden, die für eine Mahlzeit benötigt werden – oder höchstens die kommunal erlaubte Sammelmenge.
Pilze auf Wiesen und Feldern liegen oft auf privatem Kulturland. Ungefragt sollten sie nicht gepflückt werden.
Für das Sammeln und den Transport von Pilzen eignen sich am besten Behälter, die eine Luftzirkulation ermöglichen. Das können Körbe, Papiertaschen oder Stofftücher sein. Nicht zu empfehlen sind Plastiksäckli: Darin verderben die Pilze allzu rasch. Nach Möglichkeit sollen die Pilze beim Sammeln nach Sorten getrennt werden.
Konsum von Pilzen
Da Pilze rasch verderben, sollten sie nach dem Sammeln im Kühlschrank aufbewahrt und innert 24 Stunden verbraucht werden. Auch eigentlich essbare Pilzarten, die bereits verdorben sind, können körperliche Beschwerden auslösen.
Pilze gelten als schwerverdaulich; sie sollten daher eher in kleinen Mengen sowie gut durchgegart gegessen werden.
Regionale Pilzkontrollstellen
Wer keine fundierten Kenntnisse hat und Pilze nicht mit Sicherheit als Speisepilze erkennt, sollte seinen gesamten Fund durch eine Fachperson kontrollieren lassen.
Im Linthgebiet gibt es dazu zwei Pilzkontrollstellen, je eine in Jona und in Uznach. Dort werden essbare, giftige und verdorbene Pilze von einander getrennt. Nähere Angaben zu den Kontrollstellen finden sich in der Info-Box unten.