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Zollikon
20.07.2023

Gemeindenachrichten der Sitzung vom 12. Juli 2023

Unter anderem ging es beim Gemeindesaal um Anpassungsarbeiten des Warenaufzugs Bild: Gemeinde Zollikon
An der Gemeinderatssitzung wurden zehn Traktanden behandelt:

Ernennung Zivilstandsbeamtin ad interim

Infolge von zwei Kündigungen im Zivilstandsamt per Ende August 2023, entsteht ab September 2023 ein Personalengpass. Um die anfallenden Arbeiten sach- und fristgerecht erledigen zu können, insbesondere im Bereich der zu beurkundenden Geburten, ist das Team auf die Unterstützung einer Springerin angewiesen. Der Gemeinderat hat für die Zeit von 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 Marianne Brunner, Zivilstandsbeamtin mit eidg. Fachausweis, als Zivilstandsbeamtin ad interim für das Zivlistandsamt Zollikon ernannt.

Erneuerung Telefonielösung

Die heute eingesetzte Telefonielösung in der Gemeindeverwaltung und der Schule entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Im Zuge der Einführung von Microsoft Teams wird eine auf Teams basierende Telefonielösung eingeführt. Zusätzlich wird im Wohn- und Pflegezentrum ebenfalls die Teams-Telefonie eingeführt. Dies ermöglicht gleichzeitig die Einführung verschiedener appbasierter Lösungen zur mobilen und medienbruchfreien Pflegedokumentation sowie eine zeitgemässe Lösung um Meldungen des Patienten- und Bewohnerrufsystems aus denselben Geräten zu empfangen. Hierfür bewilligte der Gemeinderat einen einmaligen Kredit von 300'000 Franken.

Abrechnung Erneuerung Netzwerkverkabelung mit WLAN im Gemeindehaus

Der Gemeinderat genehmigte die Kreditabrechnung für die Erneuerung der Netzwerkverkabelung im Gemeindehaus und die Installation eines WLAN-Netzes in allen Verwaltungsliegenschaften. Die Abrechnung schliesst mit 412'000 Franken bei bewilligten Krediten von 380'000 Franken ab. Die Mehrkosten von 32'000 Franken entstanden durch unerwartete Asbestfunde und nötige Anpassungen von Brandabschottungen.

Abrechnung Erneuerung ICT Hardware Schule 2022

Der Gemeinderat genehmigte die Kreditabrechnung für die reguläre Erneuerung der ICT Infrastruktur für die Schule Zollikon. Die Abrechnung schliesst mit Kosten von 150'000 Franken, womit die bewilligten Kredite um knapp 10'000 Franken unterschritten wurden.

Einführung Microsoft 365: Leichte Kreditüberschreitung

Die Einführung von Microsoft 365 innerhalb der Verwaltungsbetriebe schloss mit Aufwendungen von 154'000 Franken ab, womit der bewilligte Kredit um 13'000 Franken überschritten wurde. Die Mehrkosten entstanden durch unerwartete Preiserhöhungen von Hard- und Software während der Einführungsphase.

Fonds Nachlass Mina Schlatter: Rechenschaftsberichte 2021 und 2022

Die 2001 verstorbene Mina Schlatter-Schild vermachte der Gemeinde einen Nachlass in der Höhe von rund Fr. 2,3 Mio. Gemäss Fondsreglement können «Bedürftige der Alters- und Pflegeheime Zollikon sowie die Alters- und Pflegeheime Zollikon» unterstützt werden. Im Jahre 2021 wurden Beiträge
in der Höhe von Fr. 4'000.00 ausbezahlt und ein Zinsertrag von Fr. 36'513.94 gutgeschrieben. Demzufolge hat sich das Fondsvermögen um Fr. 32'513.94 erhöht. 2022 wurden Beiträge in der Höhe von Fr. 21'432.30 ausbezahlt und ein Zinsertrag von Fr. 36'513.94 gutgeschrieben. Das Fondsvermögen hat sich nochmals um Fr. 15'081.64 erhöht. Der Gemeinderat genehmigte die Rechenschaftsberichte für die Jahre 2021 und 2022.

Revision Umsetzung Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Die Firma baumgartner & wüst gmbh, Brüttisellen, hat die ordentliche KVG-Revision (Abrechnungsjahr 2022) durchgeführt. Die Kontrollen umfassen die Prüfung der Prämienübernahme in den Bereichen Sozialhilfe, Verlustscheine und Zusatzleistungen zur AHV/IV. Die Revisionsstelle hat keine Korrekturbeträge festgestellt und konnte zugleich feststellen, dass die Staats- und Bundesbeiträge korrekt abgerechnet und die Verlustscheine vorschriftsgemäss bewirtschaftet wurden.

Neuerlass Nutzungsreglement und Gebührenordnung für den Geresaal und Quartiertreff

Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Nutzungsreglement und die Gebührenordnung für den Geresaal und die Räumlichkeiten des Quartiertreffs erlassen. Damit liegt nun für den Geresaal sowie für die Räumlichkeiten des Quartiertreffs sowohl für die punktuelle wie auch für die wöchentlich wiederkehrende Nutzung eine Rechtsgrundlage vor. In erster Linie stehen die Räumlichkeiten dem Freizeitdienst als Durchführungsort für das Kursangebot zur Verfügung. Ergänzend hierzu können die Räumlichkeiten punktuell ohne Gebühr, insbesondere durch die Ortsparteien und Ortsvereine (Voraussetzung Mitgliedschaft im Vereinskartell), genutzt werden. Für andere Nutzungen wird eine Gebühr erhoben. Die wöchentlich wiederkehrende Nutzung erfolgt grundsätzlich gegen Gebühr. Die Änderungen treten per 1. September 2023 in Kraft. Die amtliche Publikation erfolgt am 21. Juli 2023 imZolliker Zumiker Boten.

Sitzung Liegenschaftenausschuss vom 26. Juni 2023

Gemeindesaal: Anpassungsarbeiten des Warenaufzugs

Die Aufzugsanlage im Gemeindesaal (Zivilschutzanlage) ist aufgrund ihrer hohen Störanfälligkeit dringend modernisierungsbedürftig. Die mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Notwendigkeit, den gesetzlichen Sicherheitsstandards gerecht zu werden, erfordern eine sofortige Aktualisierung. Der Liegenschaftenausschuss hat einen Kredit in Höhe von 100'000 Franken bewilligt und die Firma Otis AG, Dietlikon, beauftragt.

Schulanlage Rüterwis Zollikerberg: Ersatz Lüftung Turnhalle E

Die Lüftungsanlage der Garderoben aus dem Jahr 1985 in der Turnhalle E der Schulanlage Rüterwis ist in einem sehr schlechten Zustand und die Wärmerückgewinnung ist defekt. Die Lüftungsanlage
wird in den Herbstferien 2023 ersetzt. Für den Ersatz wird ein einmaliger Kredit in der Höhe von 70'000 Franken bewilligt. Die Ausführungsleistungen über 57'000 Franken wurden an die Firma Walair AG, Zürich, vergeben.

Nicht nur Dienstaltersgeschenke in der unterrichtsfreien Zeit. Bild: Pixabay: Katrina_S

Schule Zollikon

Verhandlungsbericht der Schulpflege vom 13. Juni und 27. Juni 2023

Die Volksschule hat zum Ziel, allen Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung und angemessene Förderung zukommen zu lassen. Die Förderung von Stärken und Begabungen bzw. Talenten ist ein
wichtiges Element, um den Ansprüchen an eine gute Schule gerecht zu werden. Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) gehört zum Grundauftrag der Volksschule und ist ein wichtiger Bestandteil der integrativen Förderung.

In den vorgesehenen Änderungen der hierfür zuständigen gesetzlichen Bestimmungen werden einerseits die Erhöhung der notwendigen Ressourcen geregelt, andererseits werden Vorgaben in Bezug auf die Durchführung der Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen und die Durchführung von Begabtenförderungsunterricht im Rahmen des üblichen Regelunterrichts gemacht.

Die Schulpflege Zollikon erachtet es als wichtig, dass die Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen allen Kindern und Jugendlichen offenstehen, welche aufgrund ihrer Vorleistungen eine reelle Chance auf das Bestehen der Prüfung haben. Gleichzeitig möchte die Schulpflege Zollikon, dass die Begabtenförderung von hierfür ausgebildetem Personal (Zusatzqualifikation) erteilt werden soll.

In der Summe der vorgesehenen Änderungen empfiehlt die Schulpflege der Vernehmlassungsbehörde die Vorlage mehrheitlich abzulehnen.

Vernehmlassung zur geplanten Änderung des kantonalen Berufsauftrags

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich will die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen verbessern und damit die Attrakivität des Lehrberufs langfristig sichern. Mit dem neu definierten Berufsauftrag (nBA) wurde 2017 für die Lehrpersonen der Volksschule ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt.

Eine nach der Einführung durchgeführte externe Evaluation ist zum Schluss gelangt, dass eine Mehrheit der Befragten am nBA festhalten möchte, gleichzeitig aber Verbesserungen notwendig sind. Die Bildungsdirektion schlägt nun eine Reihe von Anpassungen des Regelwerks vor und hat diese Vorschlage den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet. Aufgrund der Erhöhung der Vollzeiteinheiten und der Neueinreihung der Schulleitenden rechnet der Kanton nach der vollständigen Umsetzung mit jährlich wiederkehrenden Mehrkosten im Umfang von rund 150 Mio. Franken. Davon entfallen 80 Prozent auf die Gemeinden.

Die Schulpflege stimmt in ihrer Stellungnahme an den Kanton den geplanten Anpassungen am neuen Berufsauftrag grundsätzlich zu. Im Wesentlichen wird eine massvolle Anpassung der Ressourcen der Lehrpersonen und der Schulleitungen und eine Vereinfachung des Administrativaufwandes befürwortet. Ebenfalls einverstanden ist sie mit der geplanten Erhöhung des Mindestbeschäftigungsgrades von Lehrpersonen. Hingegen spricht sie sich gegen die geplante Änderung aus, wonach Dienstaltersgeschenke nur noch in der unterrichtsfreien Zeit bezogen werden könnten.

Gemeinde Zollikon / Goldküste24