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Kanton
17.07.2023
18.07.2023 06:28 Uhr

Vereinfachtes Stipendienwesen

Um die Bearbeitung der Stipendiengesuche administrativ zu vereinfachen, werden kürzere Prozesse vorgeschlagen (im Bild: Gebäude der Uni Zürich). Bild: zvg
Mit einer Bildungsgesetz-Anpassung sollen das Stipendienwesen administrativ verschlankt und die Bearbeitungszeiten für Stipendienanträge verkürzt werden. Die Vernehmlassung startet.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das revidierte Bildungsgesetz im Bereich der Ausbildungsbeiträge (Stipendienreform) in Kraft. Die Erfahrungen mit der Umsetzung zeigen, dass eine rasche Bearbeitung der Gesuche nur mit einem hohen Personalaufwand möglich ist. Insbesondere die komplexen Prüfkriterien führen zu einem hohen Bearbeitungsaufwand. Daher hat der Regierungsrat am 25. Januar 2023 die Bildungsdirektion beauftragt, eine Gesetzesvorlage für eine Anpassung des Bildungsgesetzes auszuarbeiten.

Kürzere Prozesse

Um die Bearbeitung der Stipendiengesuche administrativ zu vereinfachen und beitragsberechtigte Antragstellende rascher unterstützen zu können, werden verschiedene Verbesserungsvorschläge für den Bearbeitungsprozess vorgeschlagen. 

Das sind die wichtigsten Änderungen

Die Kriterien zur Bestimmung der maximalen Beitragsdauer sollen vereinfacht werden. Damit muss nicht mehr der gesamte Werdegang der Antragstellenden geprüft werden.

Die Wahlmöglichkeit zwischen Stipendien und Darlehen soll entfallen. Vorgeschlagen wird, dass neu existenzsichernde Stipendien bis zur Vollendung des 28. Altersjahres ausgerichtet werden. Ab dem 29. bis zur Vollendung des 35. Altersjahres sollen die Gesuchstellenden für ein Stipendium mehr Eigenleistungen erbringen müssen. Ab dem vollendeten 35. Altersjahr sollen Ausbildungsbeiträge als Darlehen ausgerichtet werden.

Mit diesem Dreistufenmodell soll der Aufwand bei der Beratung sowie bei der Bearbeitung der Gesuche reduziert werden.

Bis sechs Monate nach Ausbildungsbeginn

Neu sollen die Gesuche bis sechs Monate nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden können. Der Anspruch entsteht bei rechtzeitiger Einreichung ab dem Beginn des Ausbildungsjahres. Damit verteilen sich die Gesuche gleichmässiger über das Ausbildungsjahr und die langen Wartefristen im Sommer können entschärft werden.

Weitere Vereinfachungen bei der Ausgestaltung der Ausbildungsbeiträge sollen auf Verordnungsstufe erfolgen. Die Vernehmlassung zur Änderung des Bildungsgesetzes dauert vom 13. Juli bis zum 13. November 2023.

Zürioberland24 / Goldküste24