Seit dem 1. Januar 2021 ist das revidierte Bildungsgesetz im Bereich der Ausbildungsbeiträge (Stipendienreform) in Kraft. Die Erfahrungen mit der Umsetzung zeigen, dass eine rasche Bearbeitung der Gesuche nur mit einem hohen Personalaufwand möglich ist. Insbesondere die komplexen Prüfkriterien führen zu einem hohen Bearbeitungsaufwand. Daher hat der Regierungsrat am 25. Januar 2023 die Bildungsdirektion beauftragt, eine Gesetzesvorlage für eine Anpassung des Bildungsgesetzes auszuarbeiten.
Kürzere Prozesse
Um die Bearbeitung der Stipendiengesuche administrativ zu vereinfachen und beitragsberechtigte Antragstellende rascher unterstützen zu können, werden verschiedene Verbesserungsvorschläge für den Bearbeitungsprozess vorgeschlagen.