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Kanton
03.07.2023

Es wird über PUK zur Datenleck-Affäre entschieden

Die Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte entscheiden am Montag, ob zur Datenleck-Affäre eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt wird oder nicht. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Der Zürcher Kantonsrat entscheidet an seiner Sitzung von heute Montag über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Datenleck-Affäre.

Das Bekanntwerden der Affäre um unsachgemäss entsorgte Datenträger erschütterte Ende vergangenen Jahres die Justizdirektion von Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP).

Der Kantonsrat debattiert am Montag die von einer Mehrheit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragte Einsetzung einer PUK. Diese soll die Umstände der Datenleck-Affäre näher untersuchen.

In der GPK sprach sich eine Minderheit bestehend aus SP, Grünen und AL gegen die Einsetzung einer PUK aus. Der entscheidenden Abstimmung im Kantonsrat dürfte eine längere Debatte vorausgehen.

Ende 2022 wurde publik, dass in den Jahren von 2006 bis 2012 in der Justizdirektion Datenträger und andere Computer-Hardware unsachgemäss entsorgt wurden. So wurden unter anderem Festplatten vor der Entsorgung nicht gelöscht. Möglicherweise waren unter den Daten, die so in fremde Hände geraten konnten, auch besonders sensible Informationen.

Obwohl sich die fraglichen Vorgänge lange vor der Amtszeit von Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) ereigneten, geriet auch sie im Zusammenhang mit der Datenaffäre in die Kritik. Die Justizdirektion informierte bei Bekanntwerden der Vorgänge im November 2020 die Staatsanwaltschaft und gab eine externe Administrativuntersuchung in Auftrag.

Die GPK soll aber nur unzureichend informiert worden sein. Die Öffentlichkeit erfuhr erst Ende 2022 durch die Medien von den Vorgängen.

Die PUK ist das schärfste Instrument, welches dem Zürcher Kantonsrat in seiner Aufsichtsfunktion zur Untersuchung von Unregelmässigkeiten zur Verfügung steht. Die PUK kann unter anderem Auskunftspersonen befragen, Sachverständige beiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen.

Letztmals beschloss der Kantonsrat im Jahr 2010 die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Korruptionsaffäre bei der Pensionskasse BVK.

Keystone-SDA / Goldküste24