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Zollikon
28.06.2023

Initiative – Abstand Windturbinen zur Siedlung

Die Einzelinitiative wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 behandelt. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Zollikon
Stephan Geiger, Zollikon, hat eine Einzelinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht mit dem Inhalt: Die Bauordnung der Gemeinde Zollikon wird ergänzt.

Nämlich mit der Ergänzung: «Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 700 Meter betragen».

Eine Ende letzten Jahres von der kantonalen Baudirektion publizierte Studie ergibt, dass sich ein Gebiet im Zolliker Wald (Zwifelsriet - Ober Salster) grundsätzlich für den Bau einer solchen Anlage eignen würde (Gesamthöhe rund 150 Meter bis 220 Meter). Der Kantonsrat wird die im Kanton Zürich geeigneten Standorte anlässlich einer Revision des kantonalen Richtplanes festlegen.

Die Initiative würde den Standort im Zolliker Wald verunmöglichen. Weil der Kantonsrat überdies das kantonale Planungsund Baugesetz revidieren soll, um die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen neu zu regeln, macht es heute kaum einen Sinn, eine Revision der Bau- und Zonenordnung mit einer fixen Abstandsvorschrift den Stimmberechtigten zu unterbreiten.

Im Sinne einer allgemeinen Anregung ist Initiative jedoch umsetzbar und wird deshalb den Stimmberechtigten vorgelegt. Der Gemeinderat wird  später entscheiden, was er den Stimmberechtigten dazu empfehlen wird. Die Einzelinitiative wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 behandelt.

Weitere Traktanden der Gemeindeversammlung

Stellenplan 2023/2024

Der Gemeinderat hat den Stellenplan 2023/2024 der Gemeindeverwaltung Zollikon – mit Einschluss des Wohn- und Pflegezentrums Blumenrain, aber ohne Schule – mit 233.80 -Vollzeitstellen festgesetzt. Effektiv besetzt sind per Mai des laufenden Jahres 230.66 Vollzeitstellen. Die Gemeinde bietet 17 Ausbildungsplätze im WPZ Blumenrain,4 kaufmännische Ausbildungsplätze auf der Gemeindeverwaltung sowie einen Ausbildungsplatz im Schwimmbad Fohrbach an. Zudem stehen zur Arbeitsintegration bis zu vier Nischenarbeitsplätze zur Verfügung. Neu geschaffen werden Stellen im Umfang  von 290 Prozent in der Bauabteilung, dem Bereich Friedhöfe sowie der Liegenschaftenabteilung. 

Nutzungsreglement Gemeindesaal: Teilrevision

Der Gemeinderat hat den Anhang 1 «Gebühren Gemeindesaal» des Nutzungsreglements Gemeindesaal angepasst. Die aufgelisteten technischen Geräte im Bereich der zu mietenden Infrastruktur war
teilweise veraltet oder stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Änderungen treten auf 1. August 2023 in Kraft.

Die amtliche Publikation erfolgt am 30. Juni 2023 im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote sowie auf der Website.

Gemeinde Zollikon / Goldküste24