Nämlich mit der Ergänzung: «Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 700 Meter betragen».
Eine Ende letzten Jahres von der kantonalen Baudirektion publizierte Studie ergibt, dass sich ein Gebiet im Zolliker Wald (Zwifelsriet - Ober Salster) grundsätzlich für den Bau einer solchen Anlage eignen würde (Gesamthöhe rund 150 Meter bis 220 Meter). Der Kantonsrat wird die im Kanton Zürich geeigneten Standorte anlässlich einer Revision des kantonalen Richtplanes festlegen.
Die Initiative würde den Standort im Zolliker Wald verunmöglichen. Weil der Kantonsrat überdies das kantonale Planungsund Baugesetz revidieren soll, um die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen neu zu regeln, macht es heute kaum einen Sinn, eine Revision der Bau- und Zonenordnung mit einer fixen Abstandsvorschrift den Stimmberechtigten zu unterbreiten.
Im Sinne einer allgemeinen Anregung ist Initiative jedoch umsetzbar und wird deshalb den Stimmberechtigten vorgelegt. Der Gemeinderat wird später entscheiden, was er den Stimmberechtigten dazu empfehlen wird. Die Einzelinitiative wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 behandelt.