Wegen Kosten im Stich gelassen
Warum Juden in der Schweiz auch Opfer wurden, hat verschiedene Gründe. Einerseits wurden Gewerkschafter, die Flugblätter nach Deutschland transportieren wollten, verhaftet, oder es wurde ihnen ein liederlicher Lebenswandel vorgeworfen, eine labile psychische Verfassung konstatiert, die zu einer Überführung in eine psychiatrische Anstalt jenseits der Grenze führte.
Schweizer Bürger und Bürgerinnen wurden von Schweizer Behörden in psychiatrische Anstalten der Nationalsozialisten geschickt. Das war einfach billiger, doch dort wurden sie zu dieser Zeit deportiert und in einem KZ ermordet.
Die Wut ist der Betroffenheit gewichen. Die Werte dieser damaligen Behörden unterscheiden sich stark von den heutigen Werten. Heute käme es keinem Behörde-Mitglied mehr in den Sinn, so etwas für Gut zu empfinden.
Doch die Schweiz sollte sich für das damalige Verhalten, Opfern, die darum baten, nicht zu helfen, entschuldigen. Das unterscheidet die Stolperstein-Problematik in der Schweiz von jener im Ausland. Aus der Schweiz wurde nie jemand in ein KZ deportiert, doch weil die Behörden sie im Stich liessen, konnten sie aus dem Ausland nicht zurückkommen. Diese Unterlassungssünde darf betrachtet werden.