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18.06.2023
19.06.2023 09:14 Uhr

Was tun bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Drei Beispiele mit unterschiedlichen Szenarien, denen die Beraterinnen in ihrer Tätigkeit immer wieder begegnen. Bild: www.sg.ch
Wie reagieren, wenn der Arbeitskollege anzügliche Sprüche macht? Die kantonale Gleichstellungsförderung unterstützt Ratsuchende vertraulich und kostenlos.

Ob Lohnungleichheit, Karrierenachteile aufgrund von Elternschaft oder sexuelle Belästigung: Diskriminierung am Arbeitsplatz kommt immer wieder vor. Dies obwohl das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann es verbietet, jemanden in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts, des Zivilstands oder einer Schwangerschaft zu benachteiligen.

Kostenloses Angebot

Die kantonale Gleichstellungsförderung unterstützt mit ihrem Beratungsangebot bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Angebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmende als auch an Arbeitgebende und ist vertraulich sowie kostenlos.

Die Beraterinnen zeigen den ratsuchenden Personen ihre Rechte gemäss Gleichstellungsgesetz auf, erarbeiten gemeinsam mit ihnen Handlungsmöglichkeiten und verweisen sie, bei Bedarf, an die passende Stelle.

Die bisherigen Beratungsfälle zeigen, dass viele Betroffene ihre Rechte nicht kennen und das Beratungsangebot immer noch zu wenig bekannt ist. Mit Inseraten in Bahn und Bus soll ab dem 19. Juni 2023 das Angebot der kantonalen Gleichstellungsförderung bekannter gemacht werden.

Zum Nachdenken anregen

Betroffene Personen, die sich am Arbeitsplatz in diskriminierenden Situationen befinden, werden von der Kampagne direkt angesprochen («Du-Sätze»). Sie werden aber nicht nur abgeholt, sondern ermutigt, selbst in Aktion zu treten und bei der kantonalen Gleichstellungsförderung Unterstützung zu suchen. Schliesslich soll die Kampagne auch die breite Bevölkerung auf geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz aufmerksam machen und zum Nachdenken über gängige Geschlechterstereotypen und -vorstellungen anregen.

Inserate-Kampagne

Ab Montag, 19. Juni 2023 wird während drei Wochen in den öffentlichen Verkehrsmitteln im Kanton St.Gallen sowie in den Appenzeller Bahnen auf das Beratungsangebot aufmerksam gemacht. Auf buntem Hintergrund finden sich sechs unterschiedliche Szenarien, denen die Beraterinnen in ihrer Tätigkeit immer wieder begegnen.

Beratung zum Gleichstellungsgesetz und gleichstellungsrelevanten Fragen: Abteilung Integration und Gleichstellung, Amt für Soziales
Spisergasse 41
9000 St.Gallen

Telefon 058 229 43 52
E-Mail beratung-gleichstellung@sg.ch

Weitere Informationen unter www.gleichstellung.sg.ch/beratung und Flyer Beratungsangebot.

Staatskanzlei Kommunikation Kanton St.Gallen / Goldküste24