Eine der häufig gestellten Fragen betraf die Art des Sondernutzungsplans. Im vorliegenden Entwurf für die Mitwirkung schlägt die St.Galler Regierung den kantonalen Sondernutzungsplan vor. Aus ihrer Sicht kommt der Windenergie eine zentrale Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Elektrizität zu. Zudem wird in den meisten Fällen eine gemeindeübergreifende Koordination erforderlich sein. In mehreren Windeignungsgebieten ist eine kantonsübergreifende, im Rheintal gar eine länderübergreifende Koordination nötig. Das Verfahren eines kantonalen Sondernutzungsplans ist zudem rascher abgeschlossen. Da er jedoch kein fakultatives Referendum kennt, hätten die Bürgerinnen und Bürger kein politisches Mitspracherecht. Ob ein kommunaler oder der kantonale Sondernutzungsplan zur Anwendung kommen wird, entscheidet die Regierung auf der Grundlage der Antworten aus dem Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren im kommenden Herbst.
Das 2017 revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Auf dieser Grundlage folgen Planung und Genehmigung eines Windparkprojekts. Bevor ein Windpark gebaut werden kann, müssen Investorinnen und Investoren ihr Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen sowie ein Sondernutzungsplan- und ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Neue Wegleitung für Abbau und Deponie
Die zweite wichtige Anpassung im Richtplan 2023 ist die neue Wegleitung im Bereich Abbau und Deponie. Kanton und Gemeinden sollen hier enger zusammenarbeiten und so Konflikte früher erkennen und lösen können. Die Richtplananpassung harmonisiert die Vorgaben und Prozesse vom Richtplanverfahren über die Nutzungsplanung bis zur Betriebsphase. Für Deponien und Abbaustandorte, für welche die Standortgemeinde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss, schlägt die Regierung einen kantonalen Sondernutzungsplan vor.
Der Richtplan wird nicht als Ganzes, sondern periodisch in Kapiteln angepasst. Die aktuelle Anpassung umfasst neben der Windenergie und der Abbau- und Deponiestandorte die Themen Grundwasserreserven, öffentliche Bauten und Anlagen, Mobilfunkanlagen, Übertragungsleitungen, Kehrichtverbrennungsanlagen und Militärische Infrastrukturanlagen.
Der Kanton setzt für die Mitwirkung und Vernehmlassung die digitale Plattform «E-Mitwirkung» ein. Der Vernehmlassungsentwurf liegt zudem in allen Gemeinden öffentlich zugänglich auf. Behörden, Gemeinden, politische Organisationen, Verbände und auch die Bevölkerung sind zur Stellungnahme eingeladen. Die Mitwirkung und Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2023. Mehr Informationen zur Richtplan-Anpassung 2023 und zur «E-Mitwirkung» sind hier zu finden: www.areg.sg.ch/richtplananpassung.