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Männedorf
08.06.2023

Temporärer Wohnraum für Asylsuchende

Steigende Asylgesuche zwingen die Gemeinde zusätzlichen Raum zu schaffen. (Symbolbild) Bild: pd
Aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine wurde es im April 2022 auf 0.9 Prozent erhöht. Die erneute Erhöhung auf 1.3 Prozent gilt per 1. Juni 2023.

Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen und der steigenden Anzahl Asylgesuche hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Aufnahmequote von Personen mit Fluchthintergrund erhöht. Vor Ausbruch des Ukrainekrieges lag das Asylkontingent während vieler Jahre bei 0.5 Prozent der Wohnbevölkerung, nun liegt es ab 1. Juni 2023 bei 1,3 Prozent.

Aufnahme von 149 Menschen statt 103

Für die Gemeinde Männedorf bedeutet die aktuelle Erhöhung der Aufnahmequote, dass 149 anstelle von bisher 103 Personen mit Fluchthintergrund aufgenommen und beherbergt werden müssen. Die Unterbringung der zusätzlich 46 Personen ist Aufgabe der Abteilung Gesellschaft, die für das Asylwesen zuständig ist.

Die Suche nach einfachem, preisgünstigem Wohnraum ist auf dem ausgetrockneten und überteuerten Wohnungsmarkt schwierig geworden. Nicht nur Personen mit Fluchthintergrund, sondern auch Menschen mit tieferen Einkommen sind auf den raren preisgünstigen Wohnraum in der Gemeinde angewiesen. Der Gemeinderat hat daher entschieden, für die Personen mit Fluchthintergrund Unterbringungsmöglichkeiten in Form von temporären kollektiven Wohnbauten zur Verfügung zu stellen.

Die vorgesehenen Wohnmodule sind verhältnismässig schnell aufgebaut, kosteneffizient und vielseitig nutzbar. Sollte das Asylkontingent in Zukunft wieder gesenkt werden, könnten die Module bei Bedarf anderweitig innerhalb der Gemeinde verwendet werden.

Standortwahl

Der Gemeinderat hat alle unbebauten Gemeindegrundstücke analysiert und für die vorgesehenen Wohnbauten drei mögliche Standorte ausgewählt: Mittelwiesstrasse (Kiesplatz oberhalb P und R Parkplatz), Hallenbad (Liegewiese über der Zivilschutzanlage) und Asylstrasse 18 (Erweiterung bestehende Kollektivunterkunft).

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2023 entschieden, für alle drei Standorte ein Baugesuch einzureichen. Dazu hat er für die Planung und vorsorgliche Baueingabe der Modulanlage für ca. 50 Personen für die drei Standorte einen Kredit von 107'000 Franken bewilligt.

Da die Gemeinde Männedorf zur Erfüllung des Asylkontingents gesetzlich verpflichtet ist, handelt es sich bei den anfallenden Kosten um eine gebundene Ausgabe. Die definitive Standortwahl für die Realisierung erfolgt nach Erhalt der rechtsgültigen Baubewilligung.

Gemeinde Männedorf / Goldküste24