Scheidungen, Trennungen und Abwesenheit eines Elternteils können Familien in eine finanzielle Notsituation bringen. Mit dem Alimenteninkasso und der Bevorschussung der Alimente bietet die Ausgleichskasse Schwyz in diesen Fällen eine gewisse Unterstützung und Hilfe an. Die Ausgleichskasse Schwyz ist seit 1. Januar 2022 als Fachstelle Alimente für den Vollzug der Inkassohilfe für unterhaltsberechtigte Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz zuständig. Für die Alimentenbevorschussung für unterhaltsberechtigte Kinder sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig.
Anspruch auf Inkassohilfe
Aufgrund einer Gesetzesänderung haben die Gemeinden allerdings die Möglichkeit, die Alimentenbevorschussung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung an die Ausgleichskasse Schwyz zu übertragen. 19 Schwyzer Gemeinden haben diese Möglichkeit im letzten Jahr wahrgenommen, wie die Ausgleichskasse mitteilt. Elf Gemeinden führen die Bevorschussung weiterhin selbst durch. Unterhaltsberechtigte Personen haben Anspruch auf Inkassohilfe, wenn die unterhaltspflichtige Person ihrer Unterhaltspflicht nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht nachkommt. Die Fachstelle unterstützt unterhaltsberechtigte Personen, geschuldete Alimente einzutreiben. Sind die Inkassomassnahmen erfolgreich, werden die eingegangenen Zahlungen von der Ausgleichskasse in der Regel umgehend der berechtigten Person weitergeleitet.