Der Bildungsrat hat im Sommer 2022 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Herausforderung Lehrpersonenmangel zu bewältigen. Ihr Auftrag: Die Situation analysieren, Bedürfnisse verschiedener Akteure berücksichtigen und daraus Massnahmen ableiten. Die Auslegeordnung dient als Grundlage, um qualifiziertes Lehrpersonal langfristig zu sichern.
Der Bericht liegt nun vor. Er macht deutlich, dass es keine Patentlösung gibt. Es braucht ein Paket an Massnahmen auf mehreren Ebenen.
Der Bildungsrat hat – gestützt auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe – folgende Massnahmen priorisiert und ergänzt:
- Die Gemeinden werden als Arbeitgeber der Lehrpersonen aufgefordert, flächendeckende, bezahlbare und bedarfsgerechte Kinderbetreuung anzubieten. Dies steht im Zusammenhang mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz, der für die Schulträger eine Angebotspflicht für Familien im schulergänzenden Bereich ab dem Schuljahr 2024/25 schafft.
- Zentral ist, den Einstieg in den Lehrberuf sorgfältig zu begleiten. Diese Berufseinführung durch die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) wird in einem separaten Projekt überprüft und optimiert. Die PHSG prüft weitergehende Massnahmen, um die Schulträger zu unterstützen.
- Besonders Sorge zu tragen gilt es jenen Lehrpersonen, die bereits unterrichten. Die Schulträger sind angehalten, Instrumente zur Entlastung vermehrt zu nutzen. Der Beratungsdienst Schule des Bildungsdepartementes berät Schulleitungen und Lehrpersonen in Belastungssituationen.
- Wichtige Faktoren sind Arbeitsklima und Wertschätzung. Der Kanton macht auf Beratungsdienste als zusätzliche Unterstützung aufmerksam. Zum Beispiel steht der Beratungsdienst Schule den Schulleitungen für Führungscoaching, Team- und Organisationsentwicklung zur Verfügung. Die Personalführung kann dadurch gestärkt werden.
- Schulträger greifen als Notlösung gelegentlich auf Personen ohne Lehrdiplom zurück. Der Kanton bietet in diesen Situationen Unterstützung und Beratung an und übernimmt einen Teil der Kosten.
- Betreffend Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogik hat die Hochschule für Heilpädagogik die Kontingentierung der Studienplätze pro Träger aufgehoben. Im Kanton St.Gallen sind für das kommende Studienjahr bereits 65 Anmeldungen eingegangen. Zuvor war das Kontingent auf 45 Plätze beschränkt.
- Die Kündigungsfrist für Lehrpersonen soll den umliegenden Kantonen angepasst werden. Da es sich dabei um eine Gesetzesänderung handelt, kann diese Anpassung nicht kurzfristig realisiert werden.
Erste, dringliche Massnahmen zur Bekämpfung des Lehrpersonenmangels wurden an der Medienkonferenz vom 5. April 2023 kommuniziert. Sie treten teils ab dem Schuljahr 2023/24 in Vollzug. Dies sind: Lohnanpassungen bei Lehrpersonen ohne anerkanntes Diplom, neue Studiengänge für Quereinsteigende an der PHSG (ab 2024/25) sowie mehr Flexibilität bei Abwesenheiten von Studierenden für Stellvertretungen. Zudem unterstützt der Kanton eine schweizweite Imagekampagne für den Lehrberuf.
Es braucht ein Zusammenspiel aller Akteure
Nur wenn den Zuständigkeiten in der Volksschule Rechnung getragen wird, kann der Lehrpersonenmangel langfristig bekämpft werden.
Die Schulträger sind als Arbeitgeber zuständig für den Einsatz der Lehrpersonen vor Ort. Dafür nutzen sie ihre Handlungsspielräume. Der Bildungsrat ist zuständig für das Reglementsrecht. Die PHSG ist zuständig für Angebote in der Ausbildung. Die Regierung ist zuständig für Verordnungsrecht, der Kantonsrat auf Antrag der Regierung für Gesetzesrecht.
Der vollständige Bericht ist ab 7. Juni 2023 unter hier verfügbar.