Baubewilligung; Ziffer 1.6.3 BVV, Seegrundsanierung; Kat-Nr. 4128
Es sollen gesamthaft 31’800 m3 Material auf einer Fläche von 15’800 m2 eingebracht werden. Zusätzlich wird eine Verlängerung der Sperrfläche von 77’500 m2 vor Kat.-Nrn. 4128, 2089 und 3288 in Uetikon am See bis zum 31.12.2024 beantragt.
II. Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und die Baugesuchsunterlagen wurden bereits am 27.01.2023 während 20 resp. 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Das Vorhaben wurde inzwischen durch die zuständigen Behörden geprüft. Im Sinne von Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) werden nun vom 9. Juni während weiteren 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Katasterplan, Übersicht mit Bauprojekt (Plan-Nr. GP-S-0-007b) 1:500, rev. 05.10.2022
- Schüttung Flachwasserzone, Installation (Plan-Nr. GP-S-0-018a) 1:750, rev. 05.10.2022
- Schüttung Flachwasserzone, Profile 1-12 (Plan-Nr. GP-S-0-019b) 1:300, rev. 02.11.2022
- Umweltverträglichkeitsbericht rev. 14.11.2022
- Technischer Bericht (Schüttung, inkl. Kubaturen, Material) rev. 08.11.2022
- Beschluss der Baukommission Uetikon am See vom 22.05.2023 (Nr. 2023/7)
- Gesamtverfügung der Baudirekton des Kantons Zürich BVV 21-0482_P1 / UVP 0723-1 vom 11. April 2023
- Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts der Baudirektion des Kantons Zürich UVP 0723-1 / BVV 21-0482_P1 vom 11. April 2023
- Integrierendes Schreiben vom 16. Januar 2023 zur Feststellungsverfügung Arbeitnehmerschutz Nr. 488236 vom 30. März 2021
Die Auflage findet über die ganze Frist während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Uetikon am See, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See statt. Rechtsmittel gegen den baurechtlichen Entscheid können nur ergriffen werden, wenn bereits gestützt auf die Publikation des Baugesuchs (erste öffentliche Auflage) um Zustellung des Entscheids ersucht wurde.
Rekurs gegen den Beschluss der Baukommission resp. gegen die Gesamtverfügung der Baudirektion kann innert einer Frist von 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursamt des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig.