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25.05.2023

Vogelgrippe erreicht Linthgebiet

Eine tote Möwe. In Rapperswil-Jona wurde bei Möwen-Kadavern das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. (Symbolbild) Bild: Ragnar1904 (Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)
In Rapperswil-Jona verendeten Möwen am Vogelgrippe-Virus. Der Umkreis von 1 Kilometer um die Brut- und Nistplätze der positiv getesteten Möwen wird zum kantonalen Kontrollgebiet.

In Rapperswil-Jona wurden tote Möwen aufgefunden und positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet. Im Kontrollgebiet im Umkreis von einem Kilometer um die Brut- und Nistplätze der positiv getesteten Möwen gelten ab diesem Samstag, 27. Mai 2023, deshalb wieder verstärkte Massnahmen, um zu vermeiden, dass das Vogelgrippe-Virus in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird und sich weiterverbreitet.

Im Kontrollgebiet sind sechs Betriebe betroffen. Deren Geflügel darf nur noch draussen weilen, wenn es in einem geschützten Auslauf ist. Das bedeutet, dass das Gehege auch gegen oben geschlossen sein muss. Wenn dies nicht möglich ist, muss das Geflügel im Stall gehalten werden. Die Betriebe werden durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen direkt informiert.

Bislang gibt es keine positiven Befunde bei Geflügelhaltern im Kanton St.Gallen. Geflügelausstellungen sind innerhalb des Kontrollgebietes bis vorerst 31. Juli 2023 nicht erlaubt.

Wachsam sein im ganzen Kanton

Der ganze Kanton und die ganze Schweiz gelten zudem ebenfalls ab diesem Samstag als Beobachtungsgebiet. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie die Bevölkerung müssen beachten:

  • Wachsamkeit: Geflügelhaltende müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Dazu gehören übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem beim Landwirtschaftsamt registrieren lassen.
  • Fund von toten Vögeln: Personen, welche tote Vögel finden, sollen diese nicht berühren, sondern den Fund der Wildhüterin und dem Wildhüter oder der Kantonspolizei melden. Diese werden die Kadaver einsammeln und allfällige Untersuchungen veranlassen. Untersucht werden insbesondere tote Wasservögel, Greifvögel und Funde von mehreren toten Vögeln an der gleichen Stelle.
  • Konsum von Fleisch und Eiern: Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.

Das Risiko, dass sich die Seuche grossflächig ausbreitet, ist derzeit gering. Dies weil die Wildvögel derzeit brüten und deshalb ortsgebunden sind. Es ist aber möglich, dass die Vogelgrippe auf das Hausgeflügel übergreift. Deshalb hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen per Samstag, 27. Mai 2023, verfügt, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen können.

Vorbereitungen auf Sommer und nächste Vogelgrippe-Saison

Ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies kann das Seuchengeschehen erneut verändern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beobachtet die Situation und wird im Sommer über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winter vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern – etwa durch einen überdachten und umzäunten Auslauf. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt Geflügelhaltenden, ihre Gehege entsprechend auszurüsten.

Lokale Massnahmen im Kanton Zürich

Nachdem die Vogelgrippe im Mai bei Kolonien von Lachmöwen aufgetreten ist, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV an, dass die Kantone bei Bedarf örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Dies, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dass Wildvögel das Virus verbreiten. Eine entsprechende Verordnung des BLV tritt per 27. Mai in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2023.

Eine hochansteckende und meist tödliche Variante des Vogelgrippe-Virus trat diesen Winter in weiten Teilen Europas auf. Auch die Schweiz war betroffen. Zur Eindämmung der Vogelgrippe galten im Winter 2022/2023 in der ganzen Schweiz Schutzmassnahmen. Da sich die Seuchenlage  entschärfte, hob das BLV die Schutzmassnahmen per 1. Mai 2023 auf.

Seither ist die Vogelgrippe in den Kantonen Zürich und St. Gallen bei einzelnen Kolonien von Lachmöwen aufgetreten. Das Risiko, dass sich die Seuche grossflächig ausbreitet, ist derzeit gering, da die Wildvögel brüten und deshalb ortsgebunden sind. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vogelgrippe auf das Hausgeflügel übergreift. Deshalb verfügt das BLV per 27. Mai, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Die kantonalen Veterinärämter beurteilen dazu das Risiko einer Ausbreitung des Virus. Sie orientieren sich dabei am Verhalten der betroffenen Wildvögel sowie an
deren Nähe zu anderen Nistplätzen und zu Geflügelhaltungen in der betroffenen Umgebung. Diese Bestimmungen gelten bis am 31. Juli 2023.

Ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies kann das Seuchengeschehen erneut verändern. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam und wird im Sommer über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.

Wachsamkeit weiterhin erforderlich

Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Zu den Symptomen gehören zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren.

Vorbereitung auf die nächste Vogelgrippe-Saison

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter schweizweit vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, etwa durch einen überdachten und umzäunten Auslauf. Das BLV empfiehlt Geflügelhaltenden, ihre Gehege frühzeitig entsprechend auszurüsten.

Weitere Informationen

Webseite BLV Vogelgrippe
Webseite BLV Registrierung Geflügelhaltung
Für Rückfragen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

Verantwortliches Departement: Eidgenössisches Departement des Inneren EDI

Website des Kanton Zürich

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24 / Kanton Zürich / Goldküste24