- Anfrage von Bernhard Ecklin, Zollikon Stephan Geiger an die Gemeinde Zollikon
Gestützt auf § 17 des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich machen wir, zwei Stimmbürger der Gemeinde Zollikon (auch im Interesse der Ortspartei SVP Zollikon) vom Anfragerecht Gebrauch.
Schulleitung
Bekanntlich wurden die beiden Schulleiter D.L und S.P. als eingespieltes Team angepriesen und als Co-Leiter angestellt. Weshalb wurden die zu Beginn 150 Stellenprozent in der Zwischenzeit auf 200 Stellenprozent angehoben? Braucht die Primarschule Rüterwis überhaupt zwei Schulleiter (ging es doch bis zur Pensionierung von Beat Albonico im August 2019 auch mit einem Schulleiter und anschliessend, von 2019 bis 2022, ging es mit 130 Stellenprozent)?
Wie wird die Stellenbesetzung nach der Kündigung von D.L weitergehen? Macht S.P. weiter, ist sie doch für die aktuelle Situation mitverantwortlich und sie wurde als Co-Schulleiterin mit D.L. als ein Team angestellt.
Verantwortung
Claudia Irniger, Schulpräsidentin und Urs Rechsteiner, Leiter Bildung bezeichnen gegenüber Eltern und Medien den Mediationsprozess als «gescheitert». Was verstehen sie darunter und wer trägt die Verantwortung für die offenbar gescheiterten und auch für die weiterhin laufenden Prozesse?
Kosten
Wie hoch sind die Kosten für die offenbar gescheiterte Mediation, die Kosten für den neu eingestellten Schulleiter ad interim sowie für die ebenfalls neu engagierte «erfahrene Organisationsberaterin»? – Wie lange ist mit diesen Zusatzkosten zu rechnen?
Schulbesuche
Weshalb wird auf Schulbesuche verzichtet, obwohl das aktuelle, kantonale Volksschulgesetz in § 42 Abs. 2 regelmässige Schulbesuche der Schulpflege ausdrücklich vorsieht ? Zudem erwähnt das neue Organisationsreglement der Schule Zollikon vom 21. September 2021 in Art. 24 explizit,
dass Schulbesuche zu den Pflichten der Schulpflege gehören. Wie viele Schulbesuche wurden im Schuljahr 2022/2023 – aufgeteilt in Buechholz, Oescher und Rüterwis – bisher gemacht und wie viele sind noch vorgesehen ?
Hat die Schulpflege das Gespräch mit den Lehrern gesucht, um sie von einer Kündigung abzubringen ?
Kündigungsfrist D.L und Freistellung
Was hat D.L. für eine Kündigungsfrist? – Wie kann es sein, dass er aufgrund von «Ferienguthaben und Überzeit» bereits ab Mitte Mai (aufgrund der Kündigungsfrist vermutlich bis Ende August) nicht mehr für den laufenden Schulbetrieb aktiv ist ? Wie und von wem werden die Arbeitszeiten und Ferienguthaben von Mitgliedern der Schulleitung kontrolliert?
Weitere Schritte
Wie gedenken Schulpräsidentin und Leiter Bildung vorzugehen, um solche Fälle künftig zu verhindern ? Was werden sie anders machen? Welche Lehren ziehen sie aus dieser Affäre ? Kann das neue Schuljahr mit einer Schulpflege starten, die wie in früheren Legislaturen wieder regelmässig Schulbesuche durchführt und bei Mängeln sofort agiert?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und das Vorgehen, wie es in § 17 GG vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüssen
Bernhard Ecklin, Zollikon Stephan Geiger, Zolliker Gemeindebürger