Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Küsnacht
22.05.2023

Anpassung Schutzumfang Fähnlibrunnen

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursamt schriftlich Rekurs erhoben werden. (Symbolbild) Bild: myswitzerland.com
«Der Gartenumschwung bis 7,0m ab der Südfassade des Gebäudes. Er ist von Funktionsbauten wie Kellertreppe oder Containerplatz freizuhalten.»
  • Der Schutzumfang zum Gebäude Vers.-Nr. 545, Seestrasse 105, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 11330 wird wie folgt geändert:

Folgender Wortlaut wird gelöscht: «Der Gartenumschwung mit der historischen Wegverbindung.»

Folgender Wortlaut wird neu in den Schutzumfang eingefügt: «Der Gartenumschwung bis 7,0m ab der Südfassade des Gebäudes. Er ist von Funktionsbauten wie Kellertreppe oder Containerplatz freizuhalten.»

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für Adressaten mit der Zustellung des Beschlusses, für Dritte mit der Publikation.

  • Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag enthalten und ist zu begründen.
  • Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
  • Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
  • Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinde Küsnacht / Goldküste24