Ein 21-jähriger Mann aus Libyen mit unbekanntem Aufenthaltsort kassierte von der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher rechtswidriger Einreise, vorsätzlichen rechtswidrigen Aufenthalts und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Marihuana und Kokain konsumiert
Der Mann reiste im Sommer 2020 mit dem Zug von Deutschland nach Basel – trotz Einreiseverbot, ohne Reisepapiere und ohne gültiges Visum. Einen Tag später wurde er in Pfäffikon verhaftet. Dabei kam heraus, dass er sich fast eineinhalb Tage in Basel, Bern, Olten und Pfäffikon aufgehalten und dabei Marihuana und Kokain konsumiert hatte. Er habe damit bewusst gegen ein im März 2020 verhängtes Einreiseverbot für drei Jahre verstossen.
Der 21-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Franken und 400 Franken Busse verurteilt. Zudem muss er 1520 Franken Verfahrenskosten berappen. Ein Tagessatz gilt durch erstandene Haft als geleistet.
Eine Probezeit erhält er nicht. Da er seine strafbaren Handlungen während der Probezeit einer bedingten Strafe begangen hatte. Diese kassierte er im Frühling 2020 im Kanton Genf wegen ähnlicher Vergehen.
Bedingter Vollzug widerrufen
Da die Staatsanwaltschaft aufgrund seines Verhaltens, namentlich der Delinquenz innerhalb kürzester Zeit, davon ausgehen müsste, dass er weitere Straftaten verüben werde, widerruft sie den bedingten Vollzug der ersten Strafe.