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Männedorf
15.05.2023

Ersatzwahl eines Mitglieds der Kirchenpflege

Gegen diese Wahlerklärung kann Rekurs eingereicht werden. (Symbolbild) Bild: maennedorf.ch
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 17. März 2023 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022–2026; Wahlerklärung für die stille Wahl

Bernasconi Evelyn, 1970, Kaufmännische Angestellte, Saurenbachstrasse 57, 8708 Männedorf, parteilos

Nach Ablauf der am 28. April 2023 eröffneten Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 7 der Kirchgemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voruassetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Person mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Mai 2023 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

 

Gegen diese Wahlerklärung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinde Männedorf / Goldküste24