Die Stadt Zürich hatte ursprünglich mehr gefordert; sie sprach sich nicht nur für eine nächtliche, sondern für eine permanente Geschwindigkeitsreduktion aus. Die Effizienzsteigerung auf der A1 dürfe nicht zu Lasten der Nachbarschaft gehen, brachte sie vor.
Dass sich das Bundesgericht nun aber immerhin für eine Temporeduktion zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr Uhr ausgesprochen hat, begrüsst die Stadt in einer Medienmitteilung vom Freitagnachmittag. Damit werde dem Lärmschutz mehr Gewicht beigemessen als dem geringen Reisezeitverlust von durchschnittlich 56 Sekunden pro Fahrt.
Auch die Zürcher Sektion des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS), der gegen das Projekt ebenfalls Beschwerde eingelegt hatte, zeigte sich in einer Mitteilung zufrieden: «Diese Geschwindigkeitsreduktion führt für mehrere tausende Personen zu einem besseren Lärmschutz.»
Der Abschnitt Zürich-Nord bis Brüttisellen gilt als verkehrsmässig höchstbelastetste Autobahn der Schweiz. Pro Tag passieren rund 150'000 Fahrzeuge diese Strecke, in Spitzenzeiten sind es 10'000 Fahrzeuge pro Stunde. Es kommt oft zu Staus und Unfällen – und die Höchstgeschwindigkeit wird tagsüber aus verkehrlichen Gründen schon oft automatisch auf 80 km/h reduziert.
Um den Verkehr zu verstetigen, plant das Bundesamt für Strassen (Astra) auf dem rund 6,3 Kilometer langen Abschnitt sogenannte permanente Pannstreifenumnutzungen (Pun). Indem durchgängig drei Fahrspuren zur Verfügung gestellt werden, liesse sich unter anderem der Engpass bei der Verzweigung Brüttisellen punktuell entlasten, heisst es beim Astra.