Dazu gehört die Ordnungsbussenliste und Polizeiverordnung (PolVO) der Gemeinde Uetikon am See vom 14. Dezember 2009. Die Neufassung und Kommentierung und Genehmigung.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2023 beschlossen:
- Die Anpassungen der Verordnung der Gemeinde Uetikon am See über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (OBV) vom 28. Januar 2010 (SRM 510.11) mit zugehöriger Ordnungsbussenliste werden genehmigt.
- Die Änderungen treten nach Genehmigung durch das Statthalteramt per 1. März 2023 in Kraft.
- Allen in den Einwohnerdiensten der Gemeinde Uetikon am See tätigen Mitarbeitenden wird die Bewilligung zur Erhebung von Ordnungsbussen im Bereich des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) erteilt.
- Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
- Der Gemeinderatsbeschluss und die geänderte Verordnung der Gemeinde Uetikon am See über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV) mit zugehöriger Ordnungsbussenliste können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
- Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.