Alle zehn Jahre sollten Hundetrainer in Zürich eine theoretische und eine praktische Prüfung absolvieren, um die Bewilligung zu behalten. Der Regierungsrat hatte die Hundeverordnung entsprechend angepasst. 14 Hundetrainerinnen und Hundetrainern aus dem Kanton reichten deswegen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
Das Gericht entschied in einem am Mittwoch publizierten Urteil in diesem Punkt im Sinne der Beschwerdeführenden. Die Anforderungen unterlägen nicht einem Wandel, welcher eine umfassende Neuqualifikation zwingend erfordere, heisst es im Urteil.
Hingegen lehnt das Gericht die Beschwerde gegen eine einmalige Prüfung auch bei altgedienten Hundetrainern ab. Die Bewilligungspflicht verfüge über eine gesetzliche Grundlage, befinden die Richter.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist hängig.