Markus Knauss
Velofahren ist gesund, ökologisch und macht viel Spass. In Zürich entdecken immer mehr Menschen, wie sie die Freude an der Bewegung auch mit Umweltschutz verbinden können. Das ist umso bemerkenswerter, weil es in Zürich noch kein durchgehendes Netz an attraktiven und sicheren Velorouten gegeben hat.
Mit dem Slogan «Mehr Velo – mehr Grün – Für Zürich» hat eine Koalition von umweltbewegten Menschen, Parteien und Umweltverbänden 2021 die Abstimmungen zum Richtplan Siedlung (mehr Grün) und zum Richtplan Verkehr (mehr Velo) erfolgreich gestaltet. Dabei war im politischen Lager klar, dass diese Abstimmungen wegweisend für die weitere Entwicklung der Stadt Zürich sein würden.
Bestandteil des Richtplans Verkehr war auch ein durchgehendes Netz von 130 Kilometern Velorouten. Dieser Goldstandard bei der Zürcher Veloförderung soll innert zehn Jahren realisiert werden. Dabei machten wir nie ein Geheimnis daraus, dass im knappen städtischen Raum komfortable Velorouten nur zulasten von anderen Nutzungen möglich sind – seien es Fahrspuren für Autos oder Parkplätze.
Die Stadtverwaltung hat nach der Abstimmung den Ball dankbar aufgenommen. Schon kurz nach der Abstimmung wurden die ersten Velovorzugsrouten ausgeschrieben. Wie zu erwarten war, mussten dafür auch Parkplätze, vor allem der Blauen Zone, aufgehoben werden. Das macht aber Sinn, denn in den öffentlichen Raum gehören eigentlich nur öffentliche Nutzungen. Die Nutzung von öffentlichem Raum für das Lagern von privaten Gütern, sprich Autos, ist weder sinnvoll noch erwünscht.
Natürlich ist es legitim, dass man gegen die Anordnung einer Veloroute einen Rekurs einreichen kann, wenn man sich direkt betroffen fühlt. In einem neueren, mittlerweile rechtskräftigen Entscheid hat das Verwaltungsgericht den Rekurrierenden aber wenig Hoffnung gemacht. Das Verwaltungsgericht stellt klar, dass bei der Planung von Velorouten die Planungsbehörde eine umfassende Interessenabwägung vornimmt, die von gerichtlichen Instanzen nur mit Zurückhaltung überprüft wird. Im Klartext heisst das: Wenn die Planungsbehörde, in diesem Fall nach dem Gemeinderat die Stadtzürcher Bevölkerung in einer Volksabstimmung, Velorouten im Richtplan festgelegt hat, dann werden die Gerichte die Velorouten nicht in Frage stellen. Denn, das sagt das Verwaltungsgericht auch, es bestehe keinerlei rechtliche Verpflichtung der Stadt Zürich zum Erhalt einer möglichst hohen Zahl von Parkplätzen auf öffentlichem Grund.
Zürich ist auf dem Weg zu einer Velostadt. Mit dem neuen Velovorzugsroutennetz wird Velofahren in Zürich noch einmal attraktiver und sicherer für alle.