Ein 15-jähriges Mädchen machte es sich im Juni 2021 in der S-Bahn gemütlich und streckte die Füsse (mit Schuhen) auf die gegenüberliegende Sitzbank aus. Als der 69-jährige Schweizer das sah, wurde er wütend und forderte das Mädchen auf, die Füsse vom Sitz zu nehmen. Die junge Türkin ignorierte die Aufforderung, was den Rentner dazu verleitete, den Teenager tätlich anzugreifen. Das Mädchen wehrte sich gegen die Fusstritte, beim anschliessenden Gerangel verpasste der Rentner ihr einen Faustschlag ins Gesicht.
500 Franken Busse nicht akzeptiert
Das Mädchen zeigte den Rentner an. Doch dieser akzeptierte die 500 Franken Busse vom Statthalteramt nicht. Er gelangte deswegen ans Bezirksgericht Meilen.
Bezirksgericht verdreifacht die Busse
Vom Bezirksgericht Meilen forderte der Rentner die Einstellung des Verfahrens und eine Strafe für den Teenager. Er bestritt, das Mädchen geschlagen zu haben – für ihn war es eine reflexartige Verteidigung.
Der Einzelrichter glaubte dem Rentner nicht. Eine Notwehrsituation lag nicht vor. Der Rentner habe genau gewusst, dass sein Verhalten strafbar war. Zudem kann man nicht einfach Selbstjustiz verüben, auch wenn sich andere Personen nicht korrekt verhalten.
Der Rentner wurde vom Einzelrichter wegen Tätlichkeit zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Oben drauf kommen die Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten von 2080 Franken (Total 3580 Franken).