Laut Anklage hatte der 59-jährige Schweizer im Juni 2020 in Männedorf eine 80-jährige Frau angerempelt. Als sich nach einer zusätzlichen Beleidigung ihr Ehemann einmischte, schlug der Täter ihm mit der Faust auf die Brust. Die Frau kickte er ebenfalls in den Brustbereich, worauf sie rückwärts auf den Boden fiel und mit dem Hinterkopf aufschlug. Sie verlor für kurze Zeit das Bewusstsein.
Weiterer Angriff auf dunkelhäutige Frau
Der 59-Jährige war für ein weiterer Vorfall angeklagt, bei dem er eine dunkelhäutige Frau in der S-Bahn beleidigt und geschlagen hatte.
Nach der Tat in der S-Bahn konnte der Mann fliehen. Er wurde erst acht Monate nach der Attacke auf das Ehepaar dank DNA-Spuren von der Kantonspolizei verhaftet werden.
Staatsanwältin fordert 3 Jahre unbedingt
Nun wurde dem Mann vor dem Bezirksgericht Meilen der Prozess gemacht. Die Staatsanwältin klagt ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Beschimpfung und Tätlichkeit an und verlangt eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Begründung: «Er hat aggressiv und skrupellos gehandelt, Reue und Einsicht fehlen.»
Die Verteidigerin hingegen forderte Freispruch von der versuchten schweren Körperverletzung. Der Angeklagte soll nur wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten im S-Bahn-Fall bestraft werden. «Die Täterbeschreibung des Ehepaars passe nicht zum 59-jährigen Schweizer und die DNA-Spuren könnten auch auf einen Dritttäter hinweisen», begründete die Verteidigerin ihr Anliegen. Sie forderte deshalb Freispruch, weil «im Zweifel für den Angeklagten.»
Gericht bestätigt Forderung der Staatsanwältin
Das Bezirksgericht Meilen verurteilt den Angeklagten gemäss Antrag der Staatsanwältin wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zudem wird dem Verurteilten eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie und eine Busse von 3000 Franken aufgebrummt. Für das Gericht waren die Aussagen des Ehepaars glaubhaft. Zudem hatte der Angeklagt bereits mehrere Vorstrafen, die eine Strafminderung nicht zugelassen hätten.