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Schweiz
22.02.2023

HSG Professor darf wieder arbeiten

Über abschliessende Massnahmen wird erst noch entschieden. (Symbolbild) Bild: Universität St.Gallen
Regierungsrat Stefan Kölliker widerruft die Freistellung von Prof. Dr. Wolfgang Stölzle. Die Arbeit der Untersuchungskommission zu Stölzles Institut (ISCM-HSG) ist davon nicht betroffen.

Regierungsrat Stefan Kölliker, Präsident des Universitätsrates, widerruft die Freistellung von Prof. Dr. Wolfgang Stölzle. Die Führung des ISCM durch Wolfgang Stölzle erfolgt bis zum Abschluss der laufenden Untersuchung mit einem Beistand.

Am 14. Februar 2023 hat der Abteilungspräsident des St.Galler Verwaltungsgerichtes entschieden, dass der Beschwerde von Herrn Stölzle gegen die Freistellung die aufschiebende Wirkung wiedererteilt werde. Damit wurde in einer umstrittenen Frage der Rechtsmittelgewährung Klarheit geschaffen.

Denn im Gegensatz zur ursprünglichen Einschätzung der Universitätsleitung sieht das Gericht keine akute Verdunklungsgefahr gegeben. Diese Beurteilung hat jedoch keine Konsequenzen für den Fortgang der laufenden Untersuchung zu den in den Medien erhobenen Vorwürfen gegen Wolfgang Stölzle als Direktor des ISCM-HSG.

Das Ergebnis der am 26. Oktober 2022 eingesetzten Untersuchungskommission Oberholzer ist abzuwarten, bevor über abschliessende Massnahmen entschieden wird.

Rückblick: Im Zusammenhang mit der «Plagiatsaffäre» hatte die Universität St.Gallen ab dem 16. Dezember 2022 eine Freistellung gegenüber Wolfgang Stölzle ausgesprochen. Dabei entzog die HSG Wolfgang Stölzle die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen die Freistellung. Dies begründete sie damals mit der Gefahr, dass Herr Stölzle Verdunklungsversuche seines unter Plagiatsverdacht stehenden Kollegen unterstützen könne. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt.

In der Begründung seines Entscheides gibt das Gericht zu erkennen, dass mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung faktisch der Schlussentscheid über die Freistellung vorweggenommen werde. Deshalb hat der Präsident des Universitätsrates Stefan Kölliker die Freistellung inkl. Rayonverbot nun aufgehoben, die er gegenüber Prof. Dr. Wolfgang Stölzle zunächst am 16. Dezember 2022 vorläufig und am 9. Januar 2023 definitiv ausgesprochen hatte.

StGallen24 / Goldküste24