Der Lachner Grind mitten im Kreisel, Fasnachts-Sujets in Siebnen über der Strasse hängend oder an Höfner Kandelabern baumelnd – im Kanton Schwyz alles kein Problem. Anders im St. Galler Linthgebiet: Dort sorgten das Strassenkreisinspektorat (SKI) Schmerikon und die Kantonspolizei für rote Köpfe. Zum 50-Jahr-Jubiläum der «Bänggner Fasnacht» wurden an den Kandelabern Flaggen gehisst. Aber kaum waren diese aufgehängt, erhielt die Gemeinde Benken Post vom Strassenkreisinspektorat Schmerikon: Eine solche Beflaggung sei aus verkehrspolizeilichen Gründen nicht bewilligungsfähig – die Flaggen mussten wegen Nichteinhaltung des Mindestabstands wieder entfernt werden.
Verkehrssicherheit nicht gefährden
Im Kanton Schwyz geht man damit ein bisschen lockerer um: Roman Gisler, Sachbearbeiter Kommunikation bei der Kantonspolizei Schwyz, verweist auf das entsprechende «Merkblatt Strassenreklamen»: «Die Beflaggung darf keinen Reklame-Charakter haben, sondern muss einer allgemeinen Bekanntmachung entsprechen.» Gisler nennt die Weihnachtsdekoration als weiteres Beispiel. Logischerweise darf die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Auch muss der Grundeigentümer einverstanden sein.