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21.02.2023

Im Kanton Schwyz sind die Narren freier

Zum 50-Jahr-Jubiläum der «Bänggner Fasnacht» wurden an den Kandelabern Flaggen gehisst, doch nicht akzeptiert. Bild: Stefan Grüter
Während im sankt-gallischen Linthgebiet die Fasnachts-Beflaggungen für rote Köpfe sorgen, dürfen Schwyzer Kandelaber ohne Probleme fasnächtlich beflaggt werden.

Der Lachner Grind mitten im Kreisel, Fasnachts-Sujets in Siebnen über der Strasse hängend oder an Höfner Kandelabern baumelnd – im Kanton Schwyz alles kein Problem. Anders im St. Galler Linthgebiet: Dort sorgten das Strassenkreisinspektorat (SKI) Schmerikon und die Kantonspolizei für rote Köpfe. Zum 50-Jahr-Jubiläum der «Bänggner Fasnacht» wurden an den Kandelabern Flaggen gehisst. Aber kaum waren diese aufgehängt, erhielt die Gemeinde Benken Post vom Strassenkreisinspektorat Schmerikon: Eine solche Beflaggung sei aus verkehrspolizeilichen Gründen nicht bewilligungsfähig – die Flaggen mussten wegen Nichteinhaltung des Mindestabstands wieder entfernt werden.

Verkehrssicherheit nicht gefährden

Im Kanton Schwyz geht man damit ein bisschen lockerer um: Roman Gisler, Sachbearbeiter Kommunikation bei der Kantonspolizei Schwyz, verweist auf das entsprechende «Merkblatt Strassenreklamen»: «Die Beflaggung darf keinen Reklame-Charakter haben, sondern muss einer allgemeinen Bekanntmachung entsprechen.» Gisler nennt die Weihnachtsdekoration als weiteres Beispiel. Logischerweise darf die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Auch muss der Grundeigentümer einverstanden sein.

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Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 21. Februar 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Stefan Grüter, March24&Höfe24 / Goldküste24