Es wurden also im Total gesehen keine Erhöhungen gemacht, doch das Verursacherprinzip wurde mehr in den Vordergrund gerückt. Massgeblich ist, ob die Liegenschaft ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbebetrieb, und wie hoch der Frischwasserverbrauch ist. So zahlen einige mehr, andere weniger.
Die aktuelle Verordnung über die Siedlungsentwässerung trat in Männedorf per 1. Januar 2022 in Kraft, wie die Zürichsee-Zeitung schreibt. Genehmigt wurde sie im Oktober 2021 von der Gemeindeversammlung. Auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) sprach sich damals für die Annahme des Geschäfts aus. Wie im Protokoll der Versammlung zu lesen ist, erwartete die RPK damals «keine grossen Veränderungen bei den jeweiligen Gebühren für die Haushalte».
Die Mehrbelastungen trafen einige wenige Einzelfälle, das geht aus den Angaben der Gemeinde hervor, die 1650 Abrechnungen verschickte und daraufhin 25 Rückmeldungen erhielt.