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Küsnacht
16.02.2023
16.02.2023 08:05 Uhr

Rad-WM 2024 kommt in die Gemeinde

Die Strecke führt durch Küsnacht. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Nach den unvergesslichen Festivitäten rund um den Start der Tour de Suisse auf der Forch im letzten Sommer wird Küsnacht erneut Schauplatz für den beliebten Radsport.

Vom 21. bis zum 29. September 2024 führt die Strecke der UCI-Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaft auch durch Küsnacht.

Unter dem Motto «Die Rennen sollen zu den Leuten kommen» führen die Routen durch die Zürcher Innenstadt, dem Zürichsee entlang und an Sehenswürdigkeiten im Kanton Zürich vorbei. Zielort aller Rennen ist der Sechseläutenplatz.

Die Strecken für die rund 50 auszutragenden Rennen wurden vom internationalen Radsportverband UCI festgelegt. Küsnacht publiziert im Auftrag des Kantons die aktuell geplanten Sperrungen basierend auf einem kantonalen Verkehrskonzept, das die Einschränkungen für die Bevölkerung und die Unternehmen möglichst geringhalten soll. Die definitive Festlegung aller Strecken erfolgt voraussichtlich im März 2024.

Weitere Informationen über das Radquer erhalten Sie hier.

Verkehrsanordnung

Für die Dauer der Radrennen im Zusammenhang mit der UCI-Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024 vom Samstag, 21. September 2024 bis Sonntag, 29. September 2024 werden gestützt auf den RRB Nr. 112/2023 temporäre Verkehrsanordnungen erlassen.

Die detaillierten Anordnungen und die dazugehörigen Pläne sind unter www.kuesnacht.ch/Rad-WM2024 oder mit dem folgenden QR-Code abrufbar. Die Unterlagen können ausserdem im Bausekretariat der Gemeinde Küsnacht eingesehen werden.

Unter nachfolgendem Link sind weitere Informationen zum Grossanlass erhältlich:

https://www.zh.ch/de/sport-kultur/sport/uci-rad--und-para-cycling-strassen-weltmeisterschaften-zuerich-2.html#-1924787098

Anlaufstelle für Fragen aus der Bevölkerung: info@kapo.zh.ch

Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Küsnacht / Goldküste24