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10.02.2023

Juristenfutter statt Friedhofsruhe

Kein Wunder, dass es bei einem so grandiosen Friedhof-Park Nutzungskonflikte gibt … Bild: Stadt Zürich
Verordnete Nachruhe im Friedhof Sihlfeld oder nicht? Nun wird noch das Bundesgericht zu dieser Frage Stellung nehmen.

Zürichs Friedhöfe kommen nicht zur Ruhe – nicht nur wegen Partys, sondern auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht. Die Sache ist etwas vertrackt: Vor einem guten Jahr hat der Bezirksrat den Stadtrat angewiesen, den Friedhof Sihlfeld abends zu schliessen. Der von der Stadt erhobenen Beschwerde hat das Verwaltungsgericht Mitte Dezember stattgegeben. Es teile die Ansicht, so der Stadtrat in einer Medienmitteilung, «dass diese nächtliche Schliessung nicht die zielführende […] Massnahme ist, um vorhandenen Problemen auf dem Friedhof entgegenzuwirken». Trotzdem trug es dem Stadtrat auf, geeignete Massnahmen zur «Sicherstellung von Ordnung und Ruhe zu ergreifen».

Klärung einer Grundsatzfrage 

Der Stadtrat hat sich nun dazu entschieden, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Warum das? Zur Klärung einer rechtlichen Grundsatzfrage, heisst es in der Mitteilung. Der Stadtrat ist erstens der Meinung, bereits die möglichen zielgerichteten Massnahmen ergriffen zu haben, und zweitens glaubt er, dass er «grundsätzlich nicht verpflichtet war, auf das Begehren zur Schliessung des Friedhofs einzugehen».

Das alles klingt nach reichlich Juristenfutter. Damit könnte man wohl alle Vögel auf dem Friedhof Sihlfeld locker durch den Winter bringen.

(pd./toh.) / Goldküste24