Laut der Zürichsee-Zeitung war nicht nur die Forderung nach einem Erlenbacher Pächter statt einem jungen Zürcher Gastronom, sondern auch die Einsprache gegen das Konzessionsgesuch für den Umbau und die Umnutzung des Schiffwartehäuschen Schuld, dass noch nichts Konkretes geschehen ist.
Der auswärtige Gastronom wartet seit zweieinhalb Jahren vergeben auf die Realisierung seines Seebistros. Mittlerweile ist der neu konstituierte Gemeinderat zur Einsicht gelangt, dass ein Konzept ohne Gastrobetrieb in der näheren Umgebung für das Schiffwartehäuschen nicht realistisch ist.
Weil das Schiffwartehaus ein Denkmalschutzobjekt ist, lassen sich nur wenige bauliche Veränderungen und zusätzliche Einrichtungen umsetzen, schreibt Silvia Bärtschi, Gemeindeschreiberin ad interim. Deswegen kann man keine Gastronomie ohne zusätzliche gastronomische Kücheneinrichtungen in der Nähe umsetzen, welche die lebensmittelhygienischen Standards erfüllt.
Weil das Projekt kantonale und denkmalpflegerische Vorgaben nicht erfüllt, ist es nicht bewilligungsfähig. Zu den Verhandlungen zwischen dem Gastronom und der Gemeinde kann keine Stellung bezogen werden. 2020 hat die Liegenschaftskommission ein Bistroprojekt zum Sieger erkoren, doch warum, kann niemand beantworten. Infolge der neuen Gemeindeordnung hat die Liegenschaftskommission nun weniger Macht. Das Schiffwartehäuschen ist nicht das einzige Projekt, das seit der Neukonstituierung hängig ist. Das vergrösserte Gastroangebot des Strandbads Winkel ist zwischenzeitlich eingestellt worden, weil keine Bewilligung für die Umnutzung vorlag.
Einheimischer Gastronom hatte Interesse
Der Gemeinderat ist jedoch nach wie vor der Meinung, dass die im Sommer 2020 sanierte Schifflände ein Begegnungsort sein soll, das mit einem Gastroprojekt aufgewertet wird. Er wünscht ein «lebendiges Dorf Leben». Doch die Bewilligungsinstanz für ein solches Projekt um und im Schiffwartehäuschen ist der Kanton, da dieses auf Konzessionsland steht. Entsprechend werde die Liegenschaften Abteilung in den nächsten Wochen ein Gesuch für einen Sommerbetrieb 2023 einreichen. Im Winter soll das Schiffwartehaus dann unter denkmalpflegerischer Aufsicht renoviert werden. Für die anschliessende Phase werde ein Gesuch für einen Ganzjahresbetrieb eingereicht. «Der Gemeinderat ist bestrebt, für beide Betriebsarten nach Vorliegen der kantonalen Bewilligung einen Pachtvertrag abzuschliessen.»
Der Fischstübli-Wirt Jérémie Crettol ist wohl der Einzige, der Interesse hat, und die kantonalen Vorgaben und die lebensmittelhygienischen Standards erfüllt. Er hatte im Sommer 2019 m Schiffwartehäuschen ein gastronomisches Angebot als Pilotprojekt lanciert und sich 2020 dann ebenfalls um die fixe Pacht beworben. Nachdem man ihn nicht berücksichtigte, legte er Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein. Das Verwaltungsgericht trat nicht auf die Beschwerde ein. Crettol begriff nicht, warum man einen auswärtigen Gastronomen berücksichtigten wollte. Auf Anfrage bestätigte Crettol, dass er nun im Kontakt mit der Gemeinde jetzt stehe.