Auf dem Fundbüro (Einwohnerdienste Gemeindehaus) sind bis 31. Dezember 2021 verschiedene Fundgegenstände, wie z.B. diverse Schlüssel (nicht zuzuordnen), Schmuck usw. abgegeben worden.
Die rechtmässigen Eigentümer können die Gegenstände bis 31. Mai 2023 abholen. Nach diesem Datum wird über die Fundgegenstände verfügt, wenn sie bis dahin weder vom rechtmässigen Besitzer noch vom Finder abgeholt worden sind.