Das Schwyzer Strafgericht hat den Mann, dessen Morphin-Gemisch das Opfer getrunken hatte, wegen Unterlassen der Nothilfe verurteilt.
Vom Vorwurf der vorsätzliche oder fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sprach das Gericht den heute 25-jährigen Beschuldigten frei, wie es am Dienstag mitteilte. Die Freiheitsstrafe von 42 Monaten wird zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene in einer psychiatrischen Klinik aufgeschoben. Der Beschuldigte befindet sich bereits dort. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.