Revidiertes Erbrecht
Das neue Erbrecht soll sich an die Lebensrealitäten angleichen und den zahlreichen alternativen Formen des Zusammenlebens (Patchworkfamilien, Konkubinats-paare etc.) Rechnung tragen.
Neu erhält der Erblasser mehr Flexibilität, indem der Pflichtteil der Nachkommen von 3/4 des gesetzlichen Erbteils auf die Hälfte reduziert wird. Der Pflichtteil für Eltern entfällt. Jener des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin bleibt unverändert.
Ehepaare in laufendem Scheidungsverfahren können sich vor dem Urteil enterben. Im Konkubinat besteht weiterhin kein gesetzliches Erbrecht. Und: Säule-3a-Guthaben fallen neu nicht mehr in den Nachlass.
Höhere AHV- und IV-Renten
Die Mindestrenten der AHV und IV werden um 30 Franken angehoben, die Maximalrenten um 60 Franken. Die volle AHV-Mindestrente steigt somit auf 1225 Franken, die Maximalrente auf 2450 Franken pro Monat.
Bei Ehepaaren wird der Plafond von 3585 auf 3675 Franken angehoben. Für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende steigt der jährliche Mindestbeitrag von 503 Franken auf 514 Franken.
Zweiwöchiger Adoptionsurlaub
Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren adoptieren, haben im neuen Jahr Anspruch auf einen zweiwöchigen Urlaub. Dieser muss innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Kindes bezogen werden.
Die Adoptionsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Die Eltern können sich die zwei Wochen Urlaub untereinander aufteilen, dürfen sie aber nicht gleichzeitig beziehen.
Schutz von Konto-Guthaben
Ab dem 1. Januar ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken. Im Fall des Konkurses der Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis 100 000 Franken vor dem Verlust.
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung wie ein eigener, separater Kunde behandelt.
Bis zum 31. Dezem-ber 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf 100 000 Franken pro Person begrenzt.
Höherer Kinderdrittbetreuungsabzug
Der maximale Kinderdrittbetreuungsabzug ab Steuerjahr 2022 beträgt bei direkter Bundessteuer neu 25 000 Franken. Für 2021 gilt noch der bisherige Abzug von maximal 10 000 Franken pro Kind und Jahr.
Änderung bei der Swissness-Gesetzgebung
Bislang definierte der Bund, welche Rohstoffe in der Schweiz nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Ab 1. Januar werden die Organisationen der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft dies selber festlegen.
Aktienkapital kann auf Fremdwährung lauten
Per 1. Januar tritt das neue Aktienrecht in Kraft. Nebst einigen Neuerungen, die nur börsenkotierte und Gross-Aktiengesellschaften betreffen, enthält das revidierte Recht auch zahlreiche geänderte «traditionelle» Bestimmungen.
Generell werden Aktionärs- und Minderheitsrechte gestärkt. Neu kann das Aktienkapital auch auf eine zulässige Fremdwährung lauten, wenn diese für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist.
Ein Währungswechsel ist jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres möglich. Der Mindestnennwert einer Aktie von einem Rappen wird abgeschafft.
Der «Carpooling»-Fahrstreifen
Ab 2023 können auch in der Schweiz Carpooling-Fahrstreifen für Fahrgemeinschaften eingeführt werden. Diese gelten auch für Motorräder, aber nur bei «Vollbesetzung».
Fahrgemeinschaften dürfen damit auch auf Busstreifen fahren, wenn sie den ÖV nicht behindern. Das neue Symbol kommt auch zum Einsatz, um Parkplätze für Carpooling zu reservieren.