Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG SR 151.3 / VböV SR 151.34) verpflichtet die Gemeinde Küsnacht, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2023 behindertengerecht umzubauen.
Im Jahre 2016 wurden die Rahmenbedingungen und Lösungsstrategien im Rahmen einer Studie ausgearbeitet. Darauf aufbauend ist im Jahre 2018 ein «Vorprojekt Plus» ausgearbeitet worden. Die daraus resultierende Terminierung und Budgetierung sieht eine Sanierung der Bushaltestelle Hesligenstrasse im Jahre 2023 vor.