An einem Vormittag im vergangenen Frühling war die Seniorin mit ihrem Auto in Oetwil am See unterwegs, als sie auf der Willikonerstrasse die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor. Kurz vor dem Bushof fuhr sie zuerst in eine Mittelinsel vor der Gemeindeverwaltung und anschliessend in den rechten Randstein.
Geplatzter Reifen
Trotz geplatztem Vorderreifen und auslaufendem Öl setzte die Frau ihre Fahrt fort und parkierte schliesslich vor einem Denner. Passanten beobachteten den Vorfall und alarmierten die Feuerwehr.
Schlafmittel eingenommen
Wie sich herausstellte, hatte die Rentnerin kurz zuvor versehentlich ihre komplette Tagesdosis Medikamente auf einmal geschluckt. Darunter befand sich auch das Schlafmittel Zoldorm. Nach eigenen Angaben war sie gestresst gewesen und habe die Medikamente unmittelbar nach dem Aufstehen eingenommen.
Teure Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster verurteilte die 79-Jährige wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Franken bei zwei Jahren Probezeit sowie eine Busse von 100 Franken. Zusätzlich muss sie Verfahrenskosten von 3200 Franken bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft hält fest, die Beschuldigte hätte wissen müssen, dass das Schlafmittel erst vor dem Zubettgehen einzunehmen sei – und sie hätte vor der Fahrt eine «kritische Selbstprüfung» durchführen müssen.