Innerhalb der zweiten Eingabefrist gingen keine weiteren Wahlvorschläge ein. Die zuvor veröffentlichten provisorischen Wahlvorschläge werden deshalb automatisch zu den definitiven.
Gemeindebehörden
Betroffen sind die Wahlen der Gemeindebehörden. Massgebend bleiben das Inserat zur Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 sowie die vorläufigen Wahlvorschläge vom 5. Dezember 2025.
Notariat und Kirchenpflege
Ebenfalls definitiv sind die Wahlvorschläge für das Notariat im Notariatskreis Stäfa (Gemeinden Hombrechtikon und Stäfa) sowie für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon.
Weitere Informationen online
Unter dem entsprechenden Link sind sämtliche publizierten Inserate sowie die eingegangenen Wahlvorschläge abrufbar.