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Zollikon
10.12.2025
10.12.2025 12:13 Uhr

Förderung Elektroheizungen unklar

Der Ersatz von Elektroheizungen ist bis 2030 vorgeschrieben. Bild: EKZ
Bis 2030 müssen Elektroheizungen ersetzt werden. Noch gibt es Fördergelder, doch ab 2027 ist unklar, ob der Kanton den Ersatz weiterhin finanziell unterstützt.

Im Kanton Zürich gilt eine Sanierungspflicht für Elektroheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer. Gemäss Energiegesetz müssen diese Anlagen bis spätestens 2030 ersetzt werden.

Fördergelder noch erhältlich

Aktuell wird der Ersatz von Elektroheizungen sowie die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems im Rahmen des kantonalen Förderprogramms Energie finanziell unterstützt. Diese Beiträge sollen den Umstieg auf effizientere und klimafreundlichere Heizsysteme erleichtern.

Unterstützung 2027 unsicher

Wie es ab 2027 weitergeht, ist derzeit offen. Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2027 des Bundes steht die Förderung auf dem Prüfstand. Es ist noch nicht entschieden, ob die finanzielle Unterstützung für den Ersatz von Elektroheizungen und Wärmeverteilsystemen dann weiterhin besteht.

Informationen online 

Weitere Informationen zur Sanierungspflicht und zum Ersatz von Elektroheizungen sind auf der Website des Kantons Zürich zu finden.

Weitere Infos folgen

Die Baubteilung wird die Bevölkerung erneut informieren, sobald konkrete Details zum Entlastungspaket 2027 und zu möglichen Änderungen bei den Fördergeldern vorliegen.

Gemeinde Zollikon/ Goldküste24