Im Kanton Zürich gilt eine Sanierungspflicht für Elektroheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer. Gemäss Energiegesetz müssen diese Anlagen bis spätestens 2030 ersetzt werden.
Fördergelder noch erhältlich
Aktuell wird der Ersatz von Elektroheizungen sowie die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems im Rahmen des kantonalen Förderprogramms Energie finanziell unterstützt. Diese Beiträge sollen den Umstieg auf effizientere und klimafreundlichere Heizsysteme erleichtern.
Unterstützung 2027 unsicher
Wie es ab 2027 weitergeht, ist derzeit offen. Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2027 des Bundes steht die Förderung auf dem Prüfstand. Es ist noch nicht entschieden, ob die finanzielle Unterstützung für den Ersatz von Elektroheizungen und Wärmeverteilsystemen dann weiterhin besteht.
Informationen online
Weitere Informationen zur Sanierungspflicht und zum Ersatz von Elektroheizungen sind auf der Website des Kantons Zürich zu finden.
Weitere Infos folgen
Die Baubteilung wird die Bevölkerung erneut informieren, sobald konkrete Details zum Entlastungspaket 2027 und zu möglichen Änderungen bei den Fördergeldern vorliegen.